Karlsruhe. Die frühere RAF-Angehörige Verena Becker war wahrscheinlich nicht an dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor dreißig Jahren beteiligt.

Wie die Bundesanwaltschaft gestern in Karlsruhe mitteilte, konnten auf damals sichergestellten Beweisstücken keine DNA-Spuren Beckers gefunden werden. Nach den tödlichen Schüssen auf Buback und seine Begleiter im April 1977 von einem Motorrad aus hatten die Ermittler eine Motorradjacke, einen Motorradhelm und einen Motorradhandschuh sichergestellt. Einer molekulargenetischen Untersuchung des Kriminaltechnischen Instituts des BKA zufolge sei Becker als Mitverursacherin der auf den Beweisstücken gefundenen DNA-Mischspuren ausgeschlossen.

Der Sprecher der Behörde wollte sich jedoch nicht dazu äußern, ob das im April eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Becker nun eingestellt wird. Nach den bisherigen Urteilen gelten die früheren RAF-Mitglieder Christian Klar, Günter Sonnenberg und Knut Folkerts als Tatbeteiligte.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen nach Aussagen des früheren RAF-Mitglieds Peter-Jürgen Boock wieder aufgerollt. Das damalige Ermittlungsverfahren gegen Becker war 1980 eingestellt worden, weil ihr auch nach den damaligen Methoden keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte.