Hamburg. Heute tritt die Pflegereform in Kraft. Sie bringt den 2,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland und ihren Angehörigen einen Aufschlag auf die Pflegeleistungen sowie Verbesserungen für Berufstätige und in der Kontrolle der Pflegeheime. Gleichzeitig steigen die Beiträge.

Leistungen: Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt entweder mehr Pflegegeld oder der Pflegedienst einen höheren Satz. In der Pflegestufe I (mindestens 90 Minuten Pflege am Tag) erhöht sich die Summe für Pflegedienst-Einsätze von 384 auf 420 Euro, in Pflegestufe II (mindestens drei Stunden) von 921 auf 980 Euro und in Stufe III (mindestens fünf Stunden) von 1432 auf 1470 Euro. Das Pflegegeld steigt in Stufe I von 205 auf 215 Euro, in Stufe II von 410 auf 420 Euro und in Stufe III von 665 auf 675 Euro. Im stationären Bereich werden die Leistungen nur in der Pflegestufe III erhöht.

Demenz: Je nachdem, wie intensiv der demente Mensch betreut werden muss, bekommt er 100 oder 200 Euro im Monat, sofern er zu Hause versorgt wird. Künftig erhalten das Geld auch Demenzkranke, die noch nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind.

Bescheide: Wer Pflegeleistungen beantragt, muss spätestens nach fünf Wochen einen Bescheid erhalten. Innerhalb von zwei Wochen muss ein Bescheid vorliegen, wenn ein Angehöriger sechs Monate Pflegezeit beantragt hat.

Pflegezeit: Arbeitnehmer können zehn Tage unbezahlten Pflegeurlaub nehmen, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Außerdem haben sie einen Anspruch auf ein halbes Jahr unbezahlter Pflegezeit und können danach auf ihre Stelle zurückkehren. Ausgenommen: Firmen mit 15 und weniger Beschäftigten.

Ersatzpflege: Eine Ersatzpflege (vier Wochen) für die Dauer eines Urlaubs oder einer Krankheit wird nach einem halben Jahr gewährt, danach jedes Jahr einmal.

Beratung: Angehörige und Pflegebedürftige können sich an Beratungsstellen von Verbänden oder Krankenkassen wenden. Ab 2009 haben sie einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Beratung und Begleitung über die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit.

Kontrolle: Heime und Pflegedienste sollen ab 2011 jedes Jahr unangemeldet kontrolliert werden. Berichte sollen in verständlicher Form veröffentlicht werden.

Beiträge: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen auf 1,95 Prozent des Bruttolohns. Bisher betragen sie 1,7 Prozent. Kinderlose (bisher 1,9 Prozent) zahlen 2,2 Prozent.