Ökostrom, Kraft-Wärme-Kopplung und ökologische Heizungen werden massiv ausgebaut und gefördert.

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag die ersten vier Gesetze aus dem Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung beschlossen. Sie sollen dazu beitragen, dass der deutsche Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 sinkt. Dazu müssen von heute an rund 250 Millionen Tonnen Klimagase pro Jahr eingespart werden. Die nun beschlossenen Gesetze werden mit insgesamt etwa 90 Millionen Tonnen veranschlagt. Hier die wichtigsten Punkte:

Mehr Ökostrom : Der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind oder Biomasse soll von heute 14 Prozent binnen zwölf Jahren auf mindestens 30 Prozent wachsen. Dazu wird das seit 2000 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert. Das Gesetz verspricht einen Festpreis für Erzeuger von Ökostrom, die sogenannte Einspeisevergütung.

Diese Vergütung soll nun für Windräder an Land und auf hoher See etwas angehoben werden, weil der Bau solcher Anlagen wegen der hohen Stahlpreise sehr teuer geworden ist. Für bestimmte Biomasseanlagen gibt es ebenfalls etwas mehr. Die Vergütung von Strom aus Sonne wird gekürzt: Jedes Jahr gibt es acht bis zehn Prozent weniger für Strom aus neuen Anlagen.

Insgesamt werden die Förderkosten, die über die Stromrechnung auf alle Verbraucher umgelegt werden, Schätzungen zufolge 2015 bei 7,1 Milliarden Euro liegen, rund 2,8 Milliarden Euro mehr als heute.

Mehr Ökowärme : Der Anteil von Heizwärme aus erneuerbaren Quellen soll von sechs bis 2020 auf 14 Prozent wachsen. Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) macht die Nutzung in Neubauten zur Pflicht: Wer baut und sein Haus nach dem 31. Dezember 2008 fertigstellt, muss einen bestimmten Anteil seines Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme. In Altbauten gibt es eine solche Pflicht nicht. Die Nachrüstung mit Ökoheizungen wird aber laut Gesetz weiterhin gefördert - derzeit mit 350 Millionen Euro pro Jahr, ab 2009 mit bis zu 500 Millionen aus dem sogenannten Marktanreizprogramm.

Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung : Der Anteil von Strom aus KWK-Anlagen soll von heute zwölf bis 2020 auf 25 Prozent verdoppelt werden. Er gilt als klimafreundlich. Denn während in normalen Kraftwerken nur Strom erzeugt wird, nutzt die KWK-Technik auch die entstehende Wärme zum Heizen. Folglich wird jede Tonne Kohle oder jeder Kubikmeter Gas viel besser genutzt - bis zu 90 Prozent der eingesetzten Energie werdenverwertet. Trotzdem kommt der seit Jahren debattierte Ausbau von KWK bislang kaum voran.

Mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes sollen die Modernisierung und der Neubau solcher Anlagen gefördert werden, ebenso der Ausbau von Wärmenetzen zum Transport der erzeugten Heizwärme. Der Brennstoffzelle soll zum Durchbruch verholfen werden.

Wettbewerb im Messwesen : Künftig sollen Verbraucher die Wahl zwischen verschiedenen Ablesern bei Strom und Gas haben. Auch soll er eine monatliche Stromabrechnung verlangen können. Mit einem entsprechenden Gesetz will die Regierung den Markt für den Wettbewerb öffnen. Die Hoffnung dabei: Es werden modernere Zähler installiert, die Verbrauchern einen genaueren Überblick geben.