Münster. Die Scientology-Organisation darf weiter vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster sei rechtskräftig, weil Scientology seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zurückgezogen habe, teilte das Gericht mit (Az.: 5 A 130/05). Im Urteil hieß es, es lägen Anhaltspunkte vor, dass Scientologys Aktivität gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sei.