Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten ist in Deutschland verboten. Nach dem Strafgesetz wird Inzest mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft.

Paragraf 173 sieht für Sex mit einem "leiblichen Abkömmling", also etwa mit dem Sohn oder der Tochter, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Wer mit einem Blutsverwandten "aufsteigender Linie" schläft, also zum Beispiel ein Sohn mit seiner Mutter, muss mit einer Gefängnisstrafe von höchstens zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Das gleiche Strafmaß gilt für leibliche Geschwister. Straflos bleiben sie nur, wenn sie zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.

Nach deutschem Recht wird lediglich der Geschlechtsverkehr zwischen männlichen und weiblichen Verwandten gerichtlich verfolgt. Berührungen oder andere sexuelle Handlungen werden nicht bestraft.