Karlsruhe. Er hat mit seiner Schwester vier Kinder - jetzt muss Patrick S. ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Klage des 31 Jahre alten Mannes aus Sachsen abgewiesen und das Inzestverbot im Strafgesetzbuch (Paragraf 173) bestätigt. Patrick S. hat noch einen Rest seiner Haftstrafe von zweieinhalb Jahren zu verbüßen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Beischlaf zwischen Geschwistern nicht nur diese selbst betreffe, sondern auch Folgen für die daraus hervorgehenden Kinder habe. Zwei von ihnen sind behindert. Der Verteidiger von Patrick S. will gegen das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.