MÜNCHEN. Die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale beschäftigt morgen erneut den Bundesfinanzhof. Das oberste deutsche Finanzgericht verhandelt über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs gegen die weitgehende Streichung der Entfernungspauschale bei der Steuerberechnung. Die Entscheidung der Finanzrichter dürfte eine starke Signalwirkung für die abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe voraussichtlich in diesem Jahr haben. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) wird binnen zwei Wochen gerechnet.

Der BFH hatte bereits Anfang September vergangenen Jahres in einem Eilverfahren ernstliche Zweifel daran geäußert, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist. Fahrtkosten seien für viele Arbeitnehmer unvermeidlich.

Die Große Koalition hatte sich im November aber darauf geeinigt, die gekürzte Pendlerpauschale vorerst nicht zu verändern, sondern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Aus Union und SPD hatte es Forderungen gegeben, die Kürzung rückgängig zu machen und die Pauschale bereits wieder vom ersten Kilometer an zu zahlen und nicht erst vom 21. Kilometer.