Roland Koch löst mit Reaktion auf brutale Attacken gegen einen Rentner Unmut aus. Grünen-Chefin Roth: Haben alle rechtlich nötigen Instrumente.

Berlin. Der brutale Überfall junger Männer auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn spaltet die Parteien in der Frage einer wirkungsvollen Bestrafung. Ein 17-jähriger Grieche und ein 20-jähriger Türke hatten den 76-jährigen Deutschen bespuckt und brutal zusammengeschlagen, nachdem dieser sie in der U-Bahn gebeten hatte, nicht zu rauchen.

Während in der Union eine Verschärfung des Jugendstrafrechts gefordert wird, versprechen sich Politiker der anderen Parteien davon keinen Erfolg. Sie plädierten für bessere Vorbeugung. Inzwischen spielt die Gewalttat in München auch in Hessen eine Rolle, wo am 27. Januar Landtagswahl ist.

Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte in der "Bild"-Zeitung geklagt: "Wir haben zu viele kriminelle junge Ausländer." Deutschland habe lange ein "seltsames soziologisches Verständnis" für Gruppen aufgebracht, die bewusst als ethnische Minderheiten Gewalt ausüben. "Wer sich als Ausländer nicht an unsere Regeln hält, ist hier fehl am Platze." Koch plädierte für eine häufigere Anwendung des geschlossenen Strafvollzuges für verurteilte Täter zwischen 18 und 21 Jahren. "Gefängnis muss man spüren, wenn es Wirkung haben soll", sagte Koch.

SPD, FDP und Grüne tadelten Kochs Wortmeldung. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte dem Abendblatt: "Roland Kochs Äußerungen sind ein trauriges Armutszeugnis: Er hat offensichtlich keine Ideen und Konzepte für Hessens Zukunft, das Einzige, was ihm noch einfällt, ist billige und abgeschmackte Stimmungsmache." Die hessische CDU-Landtagsfraktion in Hessen verteidigte Koch. Eine solche Tat könne nicht einfach ausgeblendet werden, weil Wahlkampf sei.

Koch hatte 1999 mit einer Unterschriftenkampagne gegen die damals geplante doppelte Staatsbürgerschaft die Macht in Hessen errungen. Kürzlich kündigte er an, Schülerinnen in der neuen Wahlperiode das Tragen des islamischen Ganzkörperschleiers (Burka) zu untersagen. Allerdings ist landesweit kein solcher Fall bekannt. Für Landesbeamte gilt bereits ein Verbot des islamischen Kopftuchs.

In den Bundesländern wird derzeit überlegt, das Jugendstrafrecht nur noch in Ausnahmefällen bei 18- bis 20-Jährigen anzuwenden. Acht der 16 Justizminister unterstützen dies, wie eine dpa-Umfrage ergab. Dabei wollen aber neben Bayern nur Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg noch weitergehen und beispielsweise die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre heraufsetzen.

"Höhere Strafen bringen nichts. Wir haben alle rechtlich nötigen Instrumente", sagte der FDP-Politiker Max Stadler der "Berliner Zeitung". Damit würden nur Symptome bekämpft, nicht aber die Ursachen. Er sprach sich dafür aus, gefährdete oder kriminelle Jugendliche früher aufzufangen. Auch ein Sprecher des SPD-geführten Bundesjustizministeriums sagte: "Das geltende Jugendstrafrecht ist geeignet und ausreichend, um notwendige und angemessene Sanktionen gegen jugendliche Straftäter auszusprechen."