BERLIN. Die Große Koalition hat sich auf ein neues Unterhaltsrecht verständigt. Nach langem Ringen einigten sich Union und SPD darauf, dass betreuende Elternteile beim Unterhalt gleich gestellt werden, egal ob sie verheiratet waren oder nicht. Unstreitig war, dass Kinder im Falle einer Trennung Vorrang beim Unterhalt haben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach gestern von einem "wichtigen Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik". Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb, sagte, die Koalition habe eine verfassungsrechtlich haltbare Lösung gefunden.

Der Rechtsausschuss des Bundestages wird morgen letzte Hand an den Gesetzentwurf legen, der dann voraussichtlich schon am Freitag vom Plenum verabschiedet wird. Das Gesetz könnte dann am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit ginge eine jahrelange Auseinandersetzung zu Ende. Einen ersten Entwurf hatte bereits die rot-grüne Vorgängerregierung 2005 vorgelegt. Die Große Koalition brachte die Reform im April 2006 auf den Weg, die aber dann wegen Widerständen von Seiten der Union ins Stocken kam. Gehb sagte, der Knackpunkt sei die Rangfolge gewesen. Während die Rechtspolitiker der Union keine grundsätzlichen Einwände gegen den Zypries-Entwurf hatten, befürchteten die Familienpolitiker eine Gefährdung der besonderen Rolle der Ehe. Nach ihrer Intervention war der Entwurf so verändert, dass geschiedene Ehepartner besser behandelt werden sollten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied dann aber im Mai 2007, dass unverheiratete Mütter oder Väter bei der Betreuung ihrer Kinder genauso behandelt werden müssen wie Geschiedene.

Nach der Verständigung der Koalition stehen bei den Unterhaltsansprüchen die Kinder an erster Stelle. Das Gesetz will zudem festschreiben, dass der Mindestunterhalt nicht unterschritten werden darf. Die Rangfolge ist vor allem dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners nicht ausreicht, um die Ansprüche aller Unterhaltsberechtigten zu erfüllen. Bislang standen die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten lediglich gleich. An zweiter Stelle kommen geschiedene oder unverheiratete Elternteile. Der Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen. Gleichgestellt im zweiten Rang werden langjährig verheiratete Ehegatten.