BERLIN. Die Abgeordneten des Bundestages sollen nach dem Willen von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) baldmöglichst erst mit 67 Jahren die volle Rente bekommen. Der Bundestag solle die neue Altersgrenze nicht erst nach einer langen Übergangszeit aus dem gesetzlichen System übernehmen, sondern sie "sofort" beschließen, sagte Lammert dem "Stern" in einem Interview.

Damit würde das Parlament "mit gutem Beispiel" vorangehen. Für "Normal-Rentner" soll die Rente mit 67 erst nach und nach bis ins Jahr 2029 eingeführt werden.

Die SPD begrüßte den Vorstoß. "Damit rennt der Parlamentschef bei uns offene Türen ein", hieß es in der SPD-Bundestagsfraktion. Die SPD sei seit Langem dafür, Abgeordnete bei der Rente wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln. Lammert zeigte sich zuversichtlich, dass die Verhandlungen der Fraktionen über eine Neuregelung von Diäten und Pensionen zu einem Ergebnis führen. "Mein Eindruck ist, dass es durchaus Aussichten für eine Einigung gibt."

Nach geltender Regelung erhalten Abgeordnete vom 65. Lebensjahr an 24 Prozent ihrer Diäten - derzeit 7009 Euro monatlich - als Altersversorgung, falls sie mindestens zwei volle Wahlperioden im Bundestag waren. Pro weiterem Jahr der Zugehörigkeit steigt die Zahlung um drei Prozentpunkte bis maximal 67 Prozent. Zwischen 55 und 65 Jahren werden zu versteuernde Pensionszahlungen mit anderen Einnahmen verrechnet.

Im Frühjahr hatte der Bundestag die umstrittene Rente mit 67 beschlossen. Danach soll zwischen 2012 und 2029 für die Bundesbürger das Rentenalter schrittweise um zwei Jahre angehoben werden. Eine entsprechende Regelung für Beamte steht noch aus.

Der Bundestagspräsident sprach sich zudem dafür aus, die Oppositionsrechte im Parlament zu stärken. So sollten künftig die Stimmen von zwei Fraktionen reichen, um beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage zu erheben - unabhängig von der Zahl ihrer Abgeordneten. Bislang ist dafür mindestens ein Drittel der Parlamentarier erforderlich. Außerdem müsse die Opposition mit den Stimmen von zwei Fraktionen das Zusammentreten des Bundestags erzwingen können.

Um das Parlament lebendiger und volksnäher zu machen, soll nach Lammerts Ansicht das Ablesen von Reden im Plenum untersagt und im Regelfall frei gesprochen werden.