KARLSRUHE. Ein Abtreibungsgegner darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe legale Schwangerschaftsabbrüche von Ärzten nicht als Mord bezeichnen. Dies verletze die Persönlichkeitsrechte. (6 U 98/06). Ein Gynäkologe, der legale Abbrüche vornimmt, hatte deswegen gegen den Betreiber von www. babycaust.de geklagt.