Das Bundespräsidialamt veröffentlichte folgende Erklärung (Auszüge): "Der Bundespräsident hat entschieden, von einem Gnadenerweis für Herrn Christian Klar abzusehen . . . Der Gnadenentscheidung . . . lagen u. a. Stellungnahmen der Bundesministerin der Justiz, des erkennenden Gerichts, der Generalbundesanwältin und der für den Strafvollzug verantwortlichen Justizvollzugsanstalt sowie ein kriminalprognostisches Gutachten zugrunde. Der Bundespräsident führte darüber hinaus zahlreiche Gespräche, auch mit Hinterbliebenen der Opfer. Abschließend sprach der Bundespräsident am 4. Mai 2007 mit Herrn Klar." Zur Ablehnung des Gnadengesuchs von Birgit Hogefeld hieß es: "Der Bundespräsident wird zu gegebener Zeit erneut . . . über das Gesuch befinden."