BERLIN. Die CSU will die Bundesländer im Grundgesetz zu einer soliden Haushaltsführung verpflichten und übermäßige Schulden mit Milliardenstrafen belegen. In letzter Konsequenz müsse ein Land mit ungesunder Haushaltsführung Ansprüche im Rahmen des Finanzausgleichs verlieren, heißt es in einem Arbeitspapier der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Es soll kommende Woche bei der CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth beschlossen werden.

Bisher fehlt ein effektives nationales Sanktionsverfahren, das Bund, Länder und Gemeinden zu einem nachhaltigen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler verpflichtet. Für das gesamtstaatliche Defizit muss allerdings der Bund im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes geradestehen. Es darf drei Prozent nicht überschreiten. Das gelang Deutschland von 2001 bis 2006 nicht.

Der bisherige nationale Stabilitätspakt funktioniere nicht, kritisieren die CSU-Abgeordneten. Der Finanzplanungsrat mit Vertretern aller drei staatlichen Ebenen habe keine ausreichenden Befugnisse, um Verstöße zu bestrafen. Die CSU-Landesgruppe schlägt deshalb einen Stabilitätsrat vor, dem die Länderfinanzminister, der Bundesfinanzminister sowie die Bundesbank und der Bundesrechnungshof angehören sollten. Ihm müssten per Gesetz alle Möglichkeiten zur Überwachung der Haushaltswirtschaft und zu Sanktionen eingeräumt werden.

Der Abbau der Staatsverschuldung ist ein Kernziel der geplanten zweiten Stufe der Föderalismusreform zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Das Vorhaben soll nach dem Willen der Großen Koalition bis zur Bundestagswahl im Herbst 2009 bewältigt werden. Die zuständige Kommission mit Vertretern aus Bund und Ländern war Mitte Dezember eingesetzt worden.