Leipzig. Der Prozeß um die Tötung des DDR-Gegners Michael Gartenschläger an der innerdeutschen Grenze vor 29 Jahren ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig begründete den Freispruch für den ehemaligen Stasi-Offizier Wolfgang S. mit der Verjährung der Vorwürfe nach DDR-Recht.