Jetzt ist es Gesetz: Die vom Zusammenbruch bedrohte Hypo Real Estate (HRE) kann vom Staat übernommen werden. Gestern stimmte nach dem Bundestag auch...

Berlin. Jetzt ist es Gesetz: Die vom Zusammenbruch bedrohte Hypo Real Estate (HRE) kann vom Staat übernommen werden. Gestern stimmte nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem umstrittenen Plan "Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetz" zu, das als Notlösung die Enteignung der HRE-Aktionäre vorsieht.

Wie es mit dem Immobilienfinanzierer weitergeht, der mit Milliarden-Verlusten kämpft, dürfte sich noch in diesem Monat entscheiden. Der Bund hat sich in einem ersten Schritt mit 8,7 Prozent an der HRE beteiligt. Er muss weiteres Geld bereitstellen und strebt über den staatlichen Rettungsfonds SoFFin eine komplette Übernahme an. Die HRE hat für 2008 fast 5,5 Milliarden Euro Verlust gemeldet und müsste ohne Staatsbeteiligung sofort schließen. Trotzdem will sich der US-Großaktionär J. C. Flowers im Fall der Fälle gerichtlich gegen eine Enteignung wehren.

Die Länder hatten vor der Bundesratssitzung weitere Korrekturen am Banken-Rettungspaket gefordert. Als der Bund diese zusagte, verzichtete der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Landesregierungen mit FDP-Beteiligung enthielten sich bei der Abstimmung der Länderkammer. Zu den weiteren Beschlüssen im Rat zählte die Wiedereinführung der Pendlerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2008 entschieden, dass das zwischenzeitlich gezahlte Wegegeld erst ab dem 21. Kilometer verfassungswidrig war. Für Bus- und Bahnfahrer sind über die Pauschale hinaus Ticketkosten auch wieder absetzbar, soweit sie die Pauschale überschreiten. Diese Sonderregelung für den öffentlichen Nahverkehr war 2007 gestrichen worden. Die Kosten eines Unfalls, der sich auf einer Fahrt zur Arbeit ereignet hat, sind auch wieder absetzbar. Außerdem sollen die gesetzlichen Krankenkassen ungewollt kinderlosen Ehepaaren künstliche Befruchtung wieder voll bezahlen. Eine Mehrheit schloss sich einer neuerlichen entsprechenden Forderung des Saarlandes, Sachsens und Thüringens an.

Der Nutzen für "die Zukunftsfähigkeit des Landes" übersteigt nach Ansicht der Länder die auf bis zu 150 Millionen Euro jährlich veranschlagten Kosten für die Krankenkassen. Seit die Behandlung teurer wurde, ist die Zahl der künstlichen Befruchtungen um bis zu 50 Prozent eingebrochen. Derzeit müssen Ehepaare die Hälfte der im Schnitt jeweils 3200 Euro teuren Behandlung selbst zahlen.