60 Prozent der Bürger sollen erheblich entlastet werden. Trotzdem müssen die Pläne zur besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen nachgebessert werden. Denn es drohen den Steuerzahlern Nachteile bei Haftpflicht-, Unfall-, und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berlin. Die Koalitionspläne zur besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen werden voraussichtlich nachgebessert. So sollten Lösungen gefunden werden, damit es keine Nachteile gibt bei Haftpflicht-, Unfall-, und Berufsunfähigkeitsversicherung, kündigte Klaus-Peter Flosbach (CDU) im Bundestag an.

Rund 60 Prozent der Bürger sollen durch die erheblich bessere Absetzbarkeit der Beiträge zu gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen entlastet werden. Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) sagte, dies rege Kaufkraft und Konjunktur an.

Arbeitnehmer würden im kommenden Jahr um 7,2 Milliarden Euro entlastet, Beamte um 0,5 und Selbstständige um 1,6 Milliarden Euro. Lediglich Aufwendungen für Komfort- und Luxusversorgung etwa Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer im Krankenhaus könnten nicht abgesetzt werden.

Heftige Kritik der Opposition gab es an dem Plan, Beiträge zur Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung im Gegenzug nicht mehr wie bisher steuermindernd geltend machen zu können. "Das ist unsäglich", sagte der FDP- Vizefraktionschef Carl-Ludwig Thiele.

Gabriele Frechen (SPD) hielt dem entgegen, bereits bislang hätten diese Versicherungsbeiträge wegen der Höchstgrenzen faktisch meist nicht abgesetzt werden können.

Flosbach erläuterte, die Höchstgrenze von 1500 Euro werde nun auf 4024 Euro gesteigert. Netto blieben dann bis zu 1000 Euro mehr. Geringverdiener werden nach Angaben der Linken-Abgeordneten Barbara Höll allerdings teils höher belastet. Frechen wies dies zurück: "Es wird niemand schlechter gestellt."

Laut Gesetzentwurf müssen die Finanzämter automatisch prüfen, ob die Steuerzahler nach alter Rechtslage besser wegkommen und dann diese anwenden.

Die Grünen machten auf eine ihrer Ansicht nach ungerechte Verteilungswirkung aufmerksam. "Wer gut verdient, spart viele Steuern, wer wenig verdient, spart wenig oder nichts", sagte Finanzexpertin Christine Scheel.