Mehrere ehemalige Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlungen von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor Gericht verantworten.

Karlsruhe. Mehrere ehemalige Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlungen von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern zwei Freisprüche sowie zwei Geldstrafen von jeweils 2400 Euro gegen frühere Ausbilder auf und ordnete ein neues Verfahren vor dem Landgericht Münster an. Der Ausgang ist allerdings offen.

Das Urteil gegen einen fünften Angeklagten ist rechtskräftig. Er war im Sommer 2004 Leiter einer der Geiselnahmeübungen in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne in Coesfeld, bei der Rekruten misshandelt worden waren. 2007 war er unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Mit seiner Entscheidung folgte der BGH dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Revisionen der drei in Münster verurteilten Angeklagten wurden verworfen. "Der BGH als höchstes Wehrstrafgericht hat die Verantwortung, dass Wehrpflichtige korrekt behandelt und nicht unnötig schikaniert werden", sagte der Senatsvorsitzende Armin Nack. Auch die bloße Teilnahme an einem gestellten Verhör mit Schlägen, Fesselungen und entwürdigenden Behandlungen sei als Körperverletzung einzustufen (Az.: 1 StR 158/08 u. 554/ 08 vom 14. Januar 2009).