Ein afrikanisch-stämmiges Paar fühlt sich diskriminiert. Eine Hausverwaltung soll der deutschen Familie eine Wohnungsbesichtigung mit der Begründung verweigert haben, es werde nicht an Afrikaner vermietet. Aus formalen Gründen ist die Klage der Familie gescheitert. Doch sie geben nicht auf.

Aachen. Das Aachener Landgericht hat die Klage eines afrikanisch-stämmigen Paars wegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt abgewiesen. Eine Hausverwaltung soll der deutschen Familie eine Wohnungsbesichtigung mit der Begründung verweigert haben, es werde nicht an Afrikaner vermietet.

Die Betroffenen sehen darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierung. Sie forderten von der Hausverwaltung 5000 Euro Schadenersatz. Die Klage hätte sich gegen den Eigentümer und nicht gegen die Hausverwaltung richten müssen, befand das Gericht nach Angaben einer Sprecherin. Die Hausverwaltung habe nicht die Pflicht, Namen und Anschrift des Eigentümers mitzuteilen.

Über den angeblichen und vom Verteidiger der Hausverwaltung bestrittenen Sachverhalt wurde nicht verhandelt.

Der Beistand der Familie, Isabell Teller, vom Aachener Gleichbehandlungsbüro nahm das Urteil gelassen: "Das Urteil ist nicht dramatisch. Ich nehme an, dass sie (die Familie) in die nächste Instanz gehen möchte". Sie schloss einen Weg durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof nicht aus. Die Familie mit den mittlerweile fünf Kindern war bei der formlosen Bekanntgabe der Entscheidung nicht dabei.

Nach Tellers Angaben wollte die Familie 2006 von einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen nach Aachen umziehen. Das Paar habe bei seiner Wohnungssuche vom städtischen Wohnungsamt die Nummer der Hausverwaltung bekommen. Beim Besichtigungstermin habe die Hausmeisterin das Paar abgewiesen. Später habe die Hausverwaltung telefonisch bestätigt, es werde nicht an Afrikaner vermietet. Ein Test mit einem anderen afrikanischen Paar habe die Angaben bestätigt.

Der Anwalt der Hausverwaltung, Helmut Reitz, bestritt den Sachverhalt: "In dem Haus wohnen vier afrikanische Familien", sagte er. Für den Anwalt der der Familie, Sebastian Busch, verstößt die Aachener Entscheidung gegen europäisches Recht. Laut Europäischem Gerichtshof müssten nationale Gerichte derartiges Recht so anwenden, dass ein effektiver Schutz gewährleistet sei.