Der Rechtsextremist Horst Mahler muss wegen Volksverhetzung fünf Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn gleich in mehreren Fällen. Der Grund: Der 73-jährige frühere NPD-Anwalt hatte zwischen September 2001 und Oktober 2004 in mehreren Schriften den Holocaust geleugnet. Es ist bereits das siebte Urteil gegen Mahler.

Vor Gericht wurden insgesamt sechs Fälle wegen Volksverhetzung verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Mal zeigte er den Hitler-Gruß, mal leugnete er den Holocaust: Es war nicht das erste Mal, dass Mahler wegen rechtsextremen Vergehen schuldig gesprochen wurde. Nazi-Anwalt Mahler, Mitbegründer der Terroristengruppe Rote Armee Fraktion (RAF) hatte bereits zehn Jahre im Gefängnis gesessen.

25. Februar 2009: Das Landgericht München II verurteilt Mahler wegen mehrfacher Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft. Er wird wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Diese Strafe ist seine bislang längste wegen Volksverhetzung.

11. Februar 2009: Das Landgericht Landshut verurteilt Mahler zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Die Strafkammer bestätigt damit einen Schuldspruch vom Frühjahr 2008. Damals hatte das Amtsgericht in Erding Mahler unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt. Er hatte den früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, mit "Heil Hitler" begrüßt.

Juli 2008: Das Landgericht Cottbus verurteilt Mahler in einem Berufungsprozess zu elf Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Der frühere NPD-Anwalt hatte Gesinnungsgenossen den verbotenen Hitler-Gruß bei seinem Haftantritt Ende 2006 in Cottbus gezeigt.

Januar 2005: Das Berliner Landgericht verurteilt Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung. Er hatte in einem Schriftstück, das die NPD an Journalisten verteilte, Hass auf Juden als "normal" bezeichnet. Mahler legt Revision ein, die aber vom Bundesgerichtshof verworfen wird.

Mai 2004: In einem Berufungsprozess entscheidet das Hamburger Landgericht, dass Mahler wegen Billigung der Anschläge vom 11. September 2001 eine Geldstrafe von 7800 Euro zahlen muss. Das Gericht hebt einen Freispruch aus der ersten Instanz auf. Mahler hatte die Terror-Attacken in einem Fernsehmagazin als "rechtens" bezeichnet.

April 2004: Der frühere NPD-Jurist darf zunächst nicht mehr als Anwalt arbeiten. Ein Berliner Amtsgericht erlässt ein vorläufiges Berufsverbot. Anlass ist sein Verhalten in einem Strafprozess wegen Volksverhetzung, in dem er den Massenmord an den Juden in Konzentrationslagern der Nazis leugnet und sich abfällig über Ausländer äußert.