Ob Anklage gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus erhoben wird, ist noch unklar.

Die Gutachten über den Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) werden nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Leoben (Steiermark) voraussichtlich erst Mitte Februar vorliegen. "Erst danach werden wir über die weiteren Schritte entscheiden", betonte Staatsanwalt Walter Plöbst.

Er bestritt deutsche Presseberichte, er habe erklärt, Althaus sei bei seinem schweren Skiunfall am Neujahrstag 2009 mit einer Fahrgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde in eine entgegenkommende Piste eingefahren. Dies habe er nicht gesagt, betonte der Staatsanwalt.

Beim Zusammenprall von Althaus mit der 41-jährigen Beata C. hatte die Frau tödliche Kopfverletzungen erlitten. Althaus selbst zog sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Der CDU-Politiker befindet sich seit Mitte Januar zur Rehabilitation in einer Spezialklinik am Bodensee.