Vor vier Jahren wurde mit dem Sozialgesetzbuch II die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Arbeitslose bekommen seither nach einem Jahr ohne Job das sogenannte “Hartz IV“, eine Monats-Pauschale, ergänzt um Miete und Nebenkosten. Doch nicht jeder bekommt das gleiche:

Die GRUNDLEISTUNG betrug anfangs 345, heute sind es 351 Euro. Diesen Regelsatz bekommen Alleinstehende, um damit ihren gesamten Lebensunterhalt, abgesehen von der Wohnung, zu bestreiten. In der BEDARFSGEMEINSCHAFT ist es egal, ob zwei Menschen verheiratet sind oder nur zusammenleben. Beide bekommen dann 90 Prozent des Regelsatzes, also zusammen gut 630 Euro.

Einem KIND bis 14 Jahre gesteht der Gesetzgeber 60 Prozent von Hartz IV zu, also 211 Euro. Zum 1. Juli soll dieser Wert bei 7- bis 13-Jährigen auf 70 Prozent steigen, also auf 246 Euro. Jugendliche erhalten schon jetzt 80 Prozent des Regelsatzes, also 281 Euro. Künftig sollen Schüler 100 Euro im Jahr extra bekommen.

ALLEINERZIEHENDE erhalten zur Regelleistung von 351 Euro noch einen Aufschlag von 36 Prozent. Somit käme eine MUTTER MIT EINEM KIND auf etwa 690 Euro. Eine FAMILIE mit zwei Kindern könnte über knapp 1060 Euro verfügen. Hinzu kämen aber immer Miete und Nebenkosten.

(Quelle: Arbeitsagentur Kassel)