Berlin. Manager müssen sich auf schärfere Regeln für ihre Bezüge einstellen. Eine Arbeitsgruppe der Koalition verständigte sich dazu auf eine Reihe von Maßnahmen, wie Fachexperten von Union und SPD mitteilten. Die Gespräche sind allerdings noch nicht beendet und sollen in der nächsten Woche fortgesetzt werden. "Wir haben uns auf eine Reihe von Veränderungen des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzes geeinigt", sagte der Finanzpolitiker Otto Bernhardt (CDU). Erfolgsabhängige Aktienoptionen sollten künftig nicht schon nach zwei sondern frühestens nach vier Jahren eingelöst werden können. Außerdem soll in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat für die Managerverträge verantwortlich sein, Ausschüsse des Gremiums reichen dann nicht mehr aus. Verschärft wird zudem die Haftung von Aufsichtsräten, wenn diese "unangemessene" Managerbezüge genehmigten. Die Bestimmungen im Aktienrecht zur Kürzung von Managergehältern bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung sollen zudem eindeutiger gestaltet werden. Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß bestätigte eine Verständigung in diesen zentralen Punkten. "Da sind wir soweit klar", sagte er. Allerdings gebe es zu weiteren Punkten nach wie vor einen Dissens. Die Union weigere sich beispielsweise, Begrenzungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vergütungen als Betriebsausgaben vorzunehmen. Das Modell der Sozialdemokraten sieht vor, dass die erste Million komplett steuerfrei sein soll und das Einkommen darüber hinaus zu 50 Prozent zu versteuern sind. Die SPD will laut Poß zudem festschreiben, dass sich unternehmerische Entscheidungen am Gemeinwohl und damit nicht nur an den Bedürfnissen der Aktionäre zu orientieren haben. Poß geht trotz der anhaltenden Meinungsverschiedenheiten davon aus, dass sich die Fachpolitiker kommende Woche auf ein Konzept einigen werden. Geplant ist, die Einigung kommenden Donnerstag der Öffentlichkeit vorzustellen.