Das Verfassungsgericht in Karlsruhe lehnt den FDP-Antrag auf erneute Abstimmung im Bundestag ab.

Karlsruhe/Berlin. Die Bundesregierung kann aufatmen: Die FDP ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht einen Parlamentsbeschluss für die Awacs-Einsätze durchzusetzen. Das Gericht lehnte den Eilantrag der FDP-Bundestagsfraktion gestern Abend ab. Eine mündliche Verhandlung wurde nicht mehr anberaumt, teilte der zweite Senat mit. Die FDP hatte die Klage angestrengt, um nach eigenen Angaben den deutschen Soldaten in den NATO-Aufklärungsflugzeugen mehr rechtliche Sicherheit zu geben. Zur Begründung erklärten die Richter, dass die außenpolitische Verlässlichkeit Deutschlands mindestens ebenso wichtig sei wie die Rechte des Bundestages. Es drohten erhebliche Nachteile, wenn die Bundesregierung jetzt gezwungen werde, sich um die Zustimmung des Bundestages zu bemühen oder aber die Soldaten abzuziehen, wenn später festgestellt werde, dass ein Beteiligungsrecht des Parlaments nicht bestand, erklärte der zweite Senat. Die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Regierung sei gesamtstaatliches Interesse. Die Bundesregierung hatte zuletzt ihre Auffassung bekräftigt, dass es sich bei den Awacs-Einsätzen um eine rein defensive Luftraumüberwachung für den NATO-Partner Türkei handele. Die rot-grüne Koalition hat aber angekündigt, für den Fall eines massiven Einmarsches türkischer Truppen in Irak dies als aktiven Kriegseintritt zu werten und die Bundeswehr-Soldaten dann abzuziehen. Verteidigungsminister Peter Struck begrüßte die Entscheidung. Sie entspreche der Auffassung der Bundesregierung, sagte der SPD-Politiker. Er gehe davon aus, dass die Diskussion damit beendet sei. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, äußerte sich positiv. Er warf der FDP "Prozesshanselei" vor. Trotz der Abweisung ihrer Klage zeigte sich aber auch die FDP-Fraktion zufrieden. Die Entscheidung "bringt Rechtssicherheit für die Soldaten der Bundeswehr für ihren Einsatz in den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei", erklärten Fraktionschef Wolfgang Gerhardt und Parteichef Guido Westerwelle. Das Gericht habe sich den Argumenten der FDP nicht verschlossen, sondern im Eilverfahren eine Abwägungsentscheidung getroffen, fügten sie hinzu. (Az.: Bundesverfassungsgericht 2 BvQ 18/03)