Die Zustimmung ist weiter ungewiss, Betreuungsgeld bleibt umstritten. Anders als bei Hartz IV ist keine Anrechnung aufs BAföG geplant.

Berlin. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist der Krach um das Betreuungsgeld noch lange nicht überstanden. Zwar hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche gebilligt, jedoch macht jetzt nicht nur die Opposition mit der Drohung einer Verfassungsklage Druck, sondern auch intern bleibt die Zahlung heftig umstritten.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtete, hat Merkel jetzt die Frauen der Unionsfraktion zu sich ins Kanzleramt geladen. Die 47 Mitglieder starke Gruppe unter Wortführung der Niedersächsin Rita Pawelski lehnt das Betreuungsgeld ab und argumentiert bereits seit 2010 gegen eine Barzahlung an die Eltern. Dass das Projekt jetzt trotzdem in dieser Form verwirklicht werden soll, düpiert die Frauen, die sich von ihrer Parteichefin nun nicht ausreichend ernst genommen fühlen. Für Merkel kein gutes Signal: Vor einigen Wochen hatten 23 weitere unionsinterne Kritiker in einem Schreiben ihre Veto-Haltung zum Betreuungsgeld verkündet - eine Mehrheit im Bundestag ist der Kanzlerin also nicht gewiss.

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Das Treffen mit den Unionsfrauen, das für Donnerstag angesetzt ist, soll es also richten. Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wird dabei sein. Am Freitag wird das Gesetz zum Betreuungsgeld in erster Lesung um Bundestag behandelt. Dass es am Ende so vom Parlament verabschiedet wird, wie es nun hineingeht, glauben vor allem die Kritiker der Zahlung kaum. Umstritten ist unter anderem auch, dass das Betreuungsgeld auf Hartz IV angerechnet werden soll, wie es der Gesetzentwurf vorsieht. Hier sehen einige Unionsabgeordnete Nachbesserungsbedarf.

Studenten mit Kind können sich hingegen freuen. Wer BAföG bezieht, muss keine Abzüge fürchten. "Nach unserer Planung soll das Betreuungsgeld nicht auf das BAföG angerechnet werden, kommt also obendrauf", sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums dem Abendblatt. Angerechnet würde die neue Zahlungen hingegen auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung) und auf den Kinderzuschlag. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will Eltern, die für die Betreuung ihrer Kleinkinder keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, von 2013 an ein Betreuungsgeld zahlen. Zunächst soll es für Kinder im zweiten Lebensjahr 100 Euro monatlich geben. Von 2014 an sollen auch die Kinder im dritten Lebensjahr einbezogen und der Betrag für alle auf 150 Euro monatlich erhöht werden.

Die Bundesregierung hat unterdessen die Kritik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Betreuungsgeld zurückgewiesen. Die OECD befasse sich in einer Studie im Wesentlichen mit Norwegen, Österreich und der Schweiz und empfehle, dass ein Betreuungsgeld für Kinder von drei Jahren und älter nicht angeboten werden solle, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. "Da kommt man natürlich zu dem schnellen Schluss, dass dieses auch nicht den Plänen der Bundesregierung entspricht, weil wir ein Betreuungsgeld für Ein- und Zweijährige vorhaben", ergänzte er.

Die OECD beurteilt in einer neuen Studie die Wirkungen des Betreuungsgeldes in Norwegen bei Frauen aus Zuwandererfamilien mit sozial schwachem Hintergrund skeptisch. Es setze massive Anreize, lieber Geld vom Staat zu nehmen und die Kinder zu Hause zu versorgen, als eine Arbeitsstelle und öffentliche Betreuung zu suchen, heißt es in der Studie.