Sollte Deutschland, Verlierer des Zweiten Weltkriegs, wieder bewaffnet werden? Diese Frage beschäftigte die deutsche Öffentlichkeit in den Jahren nach Kriegsende. 1949 lehnte der Bundestag die Wiederbewaffnung noch ab. Doch dann verschärfte sich der Ost-West-Konflikt. Unter dem Eindruck des Koreakriegs wurde die Frage wieder aktuell.

Die CDU-Regierung von Konrad Adenauer setzte sich durch: 1952 trat die Bundesrepublik Deutschland der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft bei, 1955 der Nato. Im Jahr 1955 wurde auch die Bundeswehr gegründet, erste Soldaten wurden vereidigt.

Am 22. Mai 1956 trat die Wehrverfassung in Kraft. Es ist im Prinzip die legislative Grundlage für eine Armee in einem demokratischen Staat. In Artikel 87a des Grundgesetzes heißt es seitdem: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Am 1. April 1957 wurden die ersten Wehrpflichtigen einberufen.