15.11.12

Trotz Kritik

Friedrich eröffnet Terrorabwehrzentrum in Köln

Allerdings versetzen sechs Bundesländer den Innenminister: Nur zehn Bundesländer wollen sich zurzeit am neuen Zentrum beteiligen.

Foto: dapd
Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) wurde am Donnerstag in Köln eröffnet
Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) wurde am Donnerstag in Köln eröffnet

Köln. Ungeachtet scharfer Kritik hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Donnerstag in Köln ein neues Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus eröffnet.

In der Einrichtung beim Verfassungsschutz sollen 40 Sicherheits- und Polizeibehörden von Bund und Ländern ihre Kräfte bündeln. Im Visier stehen Rechts- und Linksterrorismus, Ausländerextremismus und die Spionageabwehr.

Die Linke erwägt eine verfassungsrechtliche Klage gegen die Einrichtung. Es müsse geklärt werden, ob das Zentrum mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz vereinbar sei, sagte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke).

Mehrere Länder werfen Friedrich einen überstürzten Alleingang und ein fehlendes Konzept vor.

Die Anti-Terror-Gesetze
Was sie auch für Normalbürger bedeuten
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung zahlreiche neue Sicherheitsmaßnahmen beschlossen. Einige Regelungen waren befristet. Innen- und Justizministerium einigten sich nun auf eine Verlängerung – aber mit höheren Hürden zur Anwendung und stärkerer Kontrolle. Ein Überblick bei abendblatt.de
Finanzen: Kreditinstitute und Finanzunternehmen müssen Auskünfte geben über Konten, Konteninhaber, Geldbewegungen und Geldanlagen. Damit soll herausgefunden werden, ob Verdächtige beispielsweise islamistische Terroristen finanziell unterstützen oder ihr Konto leer räumen, um sich selbst auf den Weg ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet machen. Allein der Verfassungsschutz erbat seit 2002 in 97 Fällen Auskünfte. Der Neuregelung zufolge können Auskünfte zu Konto-Daten künftig bei einer zentralen Stelle abgefragt werden.
Post: Postdienstleister müssen über Namen, Anschriften, Postfächer oder sonstige Umstände des Postverkehrs informieren. Dieser Befugnis dürfte im Internet-Zeitalter aber eine sehr geringere Bedeutung zukommen. Diese Regelung wird dem Kompromiss zufolge auslaufen.
Eigensicherung: Halten sich verdeckte Ermittler in Wohnungen auf, konnten bislang die Zimmer und der Fahnder selbst mit Abhörtechnik ausgerüstet werden, um Gespräche mitzuhören. Praktisch hatte diese Befugnis aber keine Relevanz. Sie soll auslaufen.
Reisen: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Namen, Anschriften und gebuchte Flüge preiszugeben. So wollen die Nachrichtendienste erfahren, wenn Verdächtige Deutschland verlassen oder hier einreisen. Der Verfassungsschutz erbat seit 2002 solche Auskünfte 16-mal.
Telefon und Internet: Anbieter von Telefon- und Internetdiensten müssen Verbindungsdaten und Nutzungsdaten offenlegen. Wer hat wie oft mit wem telefoniert? Anfragen zu solchen Verkehrsdaten stellte der Verfassungsschutz seit 2002 in 265 Fällen. Zudem ging es seit 2009 in 185 Fällen um die Identifizierung von Nutzern.
Handy: Hier geht es um technische Mittel ("IMSI-Catcher"), um die Identität und den Standort eines Handys zu erfahren.
Ausländer: Erfahren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden etwas über extremistische Bestrebungen, müssen sie von sich aus den Verfassungsschutz informieren. Die FDP kritisierte, dass Daten im "erheblichen Ausmaß" übermittelt werden.
Sicherheitsüberprüfungen: Menschen, die an sicherheitsrelevanten Orten wie Flughäfen oder großen Industrieanlagen arbeiten, müssen sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Nach Angaben der FDP wurde davon "in erheblichem Umfang" Gebrauch gemacht.
Quelle: dpa
dapd/abendblatt.de
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