EZB darf nicht auf Forderungen an Griechenland verzichten. Parlament muss beteiligt werden

Berlin. Vor nicht ganz zwei Wochen bat Mario Draghi im Bundestag um Unterstützung. Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) warb vor mehr als 100 Abgeordneten für seine umstrittene Krisenpolitik. Nun bekommt Draghi tatsächlich Unterstützung aus dem Parlament. Ein Gutachten des Bundestags unterstützt seine Argumentation, dass die EZB sich nicht an einem griechischen Schuldenschnitt beteiligen darf, wie von einigen Euro-Rettern in der Debatte gefordert wurde.

In dem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags auf Anfrage der Linksfraktion erstellt hat und das der "Welt" vorliegt, wird ein möglicher Forderungsverzicht der EZB als monetäre Staatsfinanzierung bewertet - und die ist laut EU-Vertrag verboten. "Mit einem freiwilligen Schuldenschnitt trüge die EZB infolge des Wegfalls einer Schuld zur Senkung des Defizits und damit direkt und unabhängig von den Finanzmärkten zur Finanzierung des öffentlichen Defizits eines Mitgliedstaats bei", heißt es in dem siebenseitigen Gutachten. Und das wird vom Wissenschaftlichen Dienst als "verbotene Handlung" qualifiziert.

Die EZB hatte die Ankäufe stets mit geldpolitischen Zielen begründet, um die Krise zu beruhigen. Es wird geschätzt, dass sie auf Anleihen im Wert von 40 Milliarden sitzt.

Allerdings droht Griechenland erneut die Pleite. Im laufenden Hilfsprogramm klafft eine Milliardenlücke. Momentan verhandeln die Euro-Finanzminister, wie man das Loch stopfen kann. Danach könnte Athen endlich die lang ersehnte nächste Tranche von 31,5 Milliarden Euro aus dem laufenden Rettungspaket erhalten. "Ein Forderungsverzicht ließe sich insbesondere dann als 'Umwidmung' des Ankaufsgrundes verstehen, wenn der Erwerb primär dazu dient, Staaten durch finanzielle Stabilisierung vor der Insolvenz zu bewahren."

Für die Politik wäre ein Forderungsverzicht der EZB verlockend. Denn im Gegensatz zu neuen Zugeständnissen beim laufenden Hilfsprogramm muss darüber nicht im Parlament abgestimmt werden. Eine andere Option wäre ein Verzicht der Euro-Staaten, die Athen Hilfskredite gewährt haben. Bei den Griechen-Anleihen, die bei der EZB liegen, wird nun über eine zweite Option diskutiert: Die Zentralbank hatte die Papiere günstig am Markt gekauft für rund 80 Prozent des Nominalwerts. Bei Fälligkeit bekommt die Notenbank aber die volle Summe von Athen zurückgezahlt. Auf diese Buchgewinne könnte sie verzichten und so die Athener Regierung entlasten.