Der Deutsche Jens Söring sitzt in den USA seit 25 Jahren im Gefängnis, weil er die Eltern seiner Freundin ermordet haben soll. Er bestreitet das.

"Mein ganzes Leben ist ein Witz, nur ein kranker, idiotischer Witz auf meine Kosten", sagt der Gefangene Nummer 179212 im US-Fernsehen. "Ich bin der Typ, der es geschafft hat, zweimal lebenslänglich zu bekommen, ohne das Verbrechen begangen zu haben."

Der Gefangene mit der Nummer 179212 ist Jens Söring, einer von 1000 im Buckingham Correctional Center, Virginia, USA. Seine Mithäftlinge nennen ihn "German Nigga", aber sie respektieren ihn, den Deutschen. Längst gehört er zu den alten Hasen, die den Aufsehern keinen Ärger mehr machen. Diesen Sommer wird Jens Söring 45 Jahre alt. Mehr als die Hälfte seines Lebens hat er hinter Gittern verbracht, verurteilt wegen Doppelmordes: zweimal lebenslänglich, ohne Chance auf Entlassung.

Sörings wohl letzte Hoffnung, jemals in die Freiheit zurückkehren zu können, hängt an 42 Blutspuren und einem neuen DNA-Abgleich. Es ist einer dieser Fälle, die durch DNA-Tests eine dramatische Wendung nehmen könnten. Vor 25 Jahren gab es diese Analysen noch nicht.

"Mit den entlastenden DNA-Beweisen wäre es die einzige gerechte Entscheidung, diesen Justizirrtum zu beenden", sagt Söring den Fernsehreportern. Äußerlich hat er sich kaum verändert. Nur das Haar trägt er inzwischen kürzer, aber er ist immer noch derselbe jungenhafte Strebertyp von damals, als man ihn festnahm. Er bemüht sich, kämpferisch zu wirken. Niemand soll merken, dass es der letzte Strohhalm ist, an den er sich klammern kann. "Staatsanwalt und Polizei haben 20 Jahre lang behauptet, dass mein Mandant sich selbst geschnitten und dass er geblutet habe, als er die Haysoms umbrachte. Staatsanwalt und Polizei hatten 42 Chancen, ihre Theorie zu beweisen. Staatsanwalt und Polizei sind 42-mal gescheitert", schreibt Sörings Anwältin Gail Ballim Januar im jüngsten Gnadengesuch an Bob McDonnell, den Gouverneur von Virginia.

Jens, geboren am 1. August 1966 als Sohn eines deutschen Diplomaten in Bangkok, zieht mit den Eltern als Jugendlicher nach Atlanta, Georgia, wo sein Vater im deutschen Konsulat arbeitet. Er besucht eine Privatschule, gilt als hochbegabt und erhält ein Stipendium für die University of Virginia. Nur mit Mädchen hat er wenig Glück. Doch an der Universität tritt sie in sein Leben: Elizabeth Haysom, Tochter aus gutem Hause, zwei Jahre älter und ausgesprochen attraktiv.

Eine Aura der Verruchtheit umgibt sie. Neider fragen sich, was sie bloß an Jens finde. Elizabeth erzählt ihm von ihrer wilden Vergangenheit, von Drogensucht, der Flucht aus dem Internat und einem langen Trip durch Europa, gemeinsam mit einer lesbischen Liebhaberin. "Sie war die Sorte Mädchen, mit der deine Mutter dich nicht ausgehen lassen würde", sagt Jens. Doch die beiden werden ein Paar. Ein mörderisches Paar.

In der Nacht zum 31. März 1985 werden Elizabeths Eltern, Derek und Nancy Haysom, in ihrem Haus in einem Vorort von Lynchburg/Virginia brutal ermordet. Der Mörder schlachtet die beiden förmlich ab, er köpft sie beinahe.

Zunächst gehen die Ermittlungen nur schleppend voran. Im September fällt der Verdacht erstmals auf das Liebespaar. Ermittler des Sheriffs verhören beide. Bald wird es ihnen zu heiß. Mit gefälschten Papieren fliehen sie nach Bangkok, Singapur, Bombay und für kurze Zeit auch nach Moskau, bevor sie im Juni 1986 in London wegen eines Kreditkartenbetrugs verhaftet werden.

Die Briten vernehmen sie einzeln. Elizabeth sagt, sie habe ihren deutschen Freund zum Mord an ihren Eltern angestiftet. Sie habe in Washington zwecks Alibi zwei Kinokarten gekauft, er sei zu ihren Eltern nach Lynchburg aufgebrochen. Auch Jens sagt in einem 16 Stunden langen Verhör ohne Rechtsbeistand und Pause: Er habe die Eltern umgebracht.

Elizabeth wird an die USA ausgeliefert und wegen Anstiftung zum Mord zu einer Haftstrafe von 90 Jahren verurteilt. Die Protokolle ihrer Einlassungen enthalten jedoch eine Menge Widersprüche, was das Alibi, die Tatnacht, die Tatwaffe und vor allem das Tatmotiv betrifft. Zwei britische Psychiater diagnostizieren bei ihr eine Borderline-Persönlichkeitsstörung. Überdies sei sie schizophren und eine pathologische Lügnerin. Auch Jens sei krank: Er leide am seltenen "Folie a deux", einer psychischen Störung, bei der eine eigentlich gesunde Person die Wahn-Symptomatik eines engen Partners auf sich bezieht. Elizabeth habe einen derartig starken Einfluss auf Jens ausgeübt, dass dieser nicht mehr klar denken konnte.

Drei Jahre lang kämpft Jens gegen die Auslieferung an die USA, weil er die Todesstrafe fürchtet. Schließlich einigen sich die Staatsanwaltschaft, sein Anwalt und die beteiligten Behörden auf einen Deal: Haftstrafe, auch im Falle eines Schuldspruchs.

Im Prozess präsentiert Jens eine neue Version der Ereignisse, die er bis heute beibehält: "Am 31. März 1985, als ich 18 Jahre alt war, um zwei Uhr, kommt Elizabeth in mein Hotelzimmer und erzählt mir, dass sie ihre Eltern umgebracht hat. Ich hatte eine einfache Entscheidung zu treffen, doch ich traf eine schreckliche Fehlentscheidung. Ich entschied mich zu lügen und Elizabeth zu decken", sagt er den Fernsehreportern. In Wahrheit sei Elizabeth in jener Nacht zur ihren Eltern gefahren. Er habe die Tat auf sich genommen, um sie vor der Todesstrafe zu schützen; er habe geglaubt, er genieße diplomatischen Schutz.

Sein Prozess wird zum Medienspektakel. Die Stimmung ist aufgeheizt, ganz Virginia scheint ihn zu hassen, gehörten die Opfer doch zu einer angesehenen Familie. Überhaupt sind Deutsche gerade in diesem Bundesstaat nicht gern gesehen, weil viele Söhne aus der Region 1944 bei der Landung in der Normandie gefallen sind.

Die Tatwaffe fehlt. Es gibt keine Zeugen oder Fingerabdrücke. Das Tatmotiv bleibt unklar, es soll mit Elizabeths Heroinsucht zu tun gehabt haben. Aber am Tatort sind Blutspuren, Blutgruppe null. Auch Jens hat Blutgruppe null. Elizabeths steht gegen Jens' Aussage. Die Geschworenen befinden ihn für schuldig. Das Strafmaß, zweimal lebenslänglich, soll garantieren, dass er nie wieder frei sein wird.

Jens Söring empfindet dieses Urteil als eine verlangsamte Todesstrafe. Geschockt unternimmt er einen Suizidversuch. Doch er kann sich nicht lange hängen lassen. Er ist ein Neuling im Knast, "fresh fish", wie es hinter Gittern heißt. Für ihn geht es nun primär ums Nicht-vergewaltigt-Werden, ums nackte Überleben. Der Hänfling trainiert sich Muskeln an. Er beginnt Bücher zu schreiben, schildert Missstände im Gefängnis: Sexuelle Übergriffe, die Wärter sähen weg. "Ein teurer Weg, schlechte Menschen noch schlechter zu machen", befindet er. Überraschend verdonnert man den Querulanten zu Einzelhaft.

In diesem Zellenblock lernt er völlig zerstörte Existenzen kennen. Männer, die ihre Fäkalien an die Wände schmieren, sich ritzen oder die ganze Nacht auf das Waschbecken trommeln. Ein Zellennachbar erhängt sich.

Nach zehn Jahren schöpft Jens neue Hoffnung. Mit neuen Anwälten kann er nachträglich einige Beweise und Indizien entkräften. Ein blutiger Sockenabdruck zum Beispiel, der die Geschworenen überzeugte, sei zu klein für ihn, behaupten anerkannte Experten nun. Selbst Gail Starling Marschall, früher Virginias stellvertretende Generalstaatsanwältin, ist inzwischen überzeugt, dass Jens keinesfalls der Mörder gewesen ist.

Während Jens selbst Trost bei Gott sucht und theologische Abhandlungen über Martin Luther und Thomas von Aquin schreibt, entwickelt sich die Kriminaltechnik weiter. 2009 beweist ein DNA-Test endlich, dass das Blut am Tatort nicht von ihm ist. Doch von wem dann? Von einem der Opfer?

Nur: Von Elizabeths Vater wurden gar keine DNA-Proben aufgehoben, erfährt Jens' Anwältin.

Die Achterbahnfahrt zwischen Hoffen und Resignieren erreicht einen vorläufigen Höhepunkt, als der Gouverneur von Virginia, der Demokrat Timothy M. Kaine, einer Verlegung von Jens in ein deutsches Gefängnis zustimmt. Bedingung: Er müsse in Deutschland mindestens zwei weitere Jahre in Haft bleiben, bevor die Strafe ausgesetzt werden kann, und dürfe nie mehr in die USA einreisen.

Es ist ein verheißungsvolles Licht am Horizont des Langzeitgefangenen. Zu verheißungsvoll, denn Jens und seine Anwälte versäumen - im Vertrauen auf Kaine - die Frist, mit den neuen DNA-Ergebnissen eine weitere Klage einzureichen. Virginias neu gewählter Gouverneur Bob McDonnell, ein Republikaner, nimmt die Deportationszusage seines Amtsvorgängers zurück. Jens Söring muss erkennen, dass die US-Justiz ihre Urteile nur höchst selten revidiert. Verzweifelt klagt er erst gegen McDonnels Entscheid. Dann, Ende Januar 2011, bittet er ihn um Gnade.

Und noch einmal nimmt der Fall eine überraschende Wendung. Tony Buchanan, dekorierter Vietnamkriegs-Veteran und Besitzer einer Getriebewerkstatt, liest in der Zeitung von den DNA-Spuren und tritt im März 2011 an Sörings Verteidiger heran. Er schwört vor laufender Kamera: Elizabeth und ein Unbekannter hätten 1985 ein Auto in seine Werkstatt gebracht, darin Blutspuren und ein blutiges Messer. War das die Tatwaffe? Buchanan ist sich sicher: Der Unbekannte war nicht Jens Söring.

Doch der Gouverneur bleibt hart. Er verweist auf den Bewährungsausschuss, den er gerade erst neu besetzt habe. Die würden schon fair urteilen.

Im jüngsten Fernsehinterview betont Söring, dass er in Deutschland bei einem katholischen Verlagshaus schnell Arbeit finden könne. Hochrangige Diplomaten wie der deutsche Botschafter Klaus Scharioth setzen sich hinter den Kulissen für ihn ein. Im Februar besucht ihn der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP).

Elizabeth gibt heute keine Interviews mehr. Der Nachrichtenagentur AP schrieb sie kürzlich, dass sie und Jens schuldig seien. Anders als Söring hat sie noch eine Hoffnung: Im Jahr 2032 - dann 68 Jahre alt - könnte sie bei guter Führung entlassen werden.

Der Gefangene 179212 ist Realist. "Kein Mensch kann wirklich wissen, ob ich schuldig oder unschuldig bin, denn niemand saß neben mir im Kino, während Elizabeth ihre Eltern ermordete. Ihr wart nicht da!", schreibt er an seine Facebook-Freunde. "Deshalb behaupte ich auch nie, ich könne meine Unschuld beweisen. Ich kann nur beweisen, dass ich im juristischen Sinne nicht schuldig bin - dass der im amerikanischen Recht ausschlaggebende 'berechtigte Zweifel' sehr wohl besteht."