Prozess gegen niederländischen Islamgegner wegen Hetze droht zu platzen

Amsterdam. Der Prozess gegen den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders wegen mutmaßlicher Hetze gegen Muslime droht zu platzen: Der Islamgegner warf seinen Richtern gestern Befangenheit und Parteilichkeit vor. An die daraufhin eingeschaltete Befangenheitskammer des Amtsgerichts in Amsterdam richtete der 47- Jährige den Appell, seinen Vorwurf zu bestätigen. "Wenn Sie das nicht tun, ist dies nicht nur ein politischer Prozess, sondern auch ein unehrlicher Prozess mit voreingenommenen Richtern", sagte Wilders. Die Kammer will ihr Urteil heute bekannt geben.

Die Staatsanwaltschaft forderte die Abweisung von Wilders Antrag. Sein Anwalt hatte ihn rund zwei Stunden nach der Eröffnung des international stark beachteten Hauptverfahrens gestellt. In aller Eile mussten daraufhin Richter für die Befangenheitsverhandlung zusammengerufen werden.

Rechtsanwalt Bram Moszkowicz begründete das Begehren damit, dass der Vorsitzende Richter Jan Moors sich einen parteiischen Kommentar dazu erlaubt habe, dass Wilders im Volksverhetzungsprozess künftig von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wolle. Moors hatte erklärt, dies sehe wieder einmal so aus, als wolle Wilders der Diskussion über seine Behauptungen über den Islam aus dem Weg gehen. Er verwies dabei auf Medienberichte, die bereits früher einen solchen Eindruck erweckt hätten.

"Damit ist, was mich betrifft, der Anschein von Parteilichkeit entstanden", sagte Wilders vor der Befangenheitskammer. "Mit so einem Vorsitzenden und diesem Gericht ist ein ehrlicher Prozess nicht mehr möglich." Wenn die Kammer dem Angeklagten recht gibt, würde der jetzige Volksverhetzungsprozess platzen. Bevor er erneut angesetzt werden könnte, müssten andere Richter berufen werden.

Wilders wird Aufstachelung zum Hass gegen Anhänger des Islams und zum Rassenhass gegen Marokkaner und andere nicht-westliche Ausländer in insgesamt fünf Fällen vorgeworfen. Er hat unter anderem den Islam "faschistisch" genannt und den Koran mit Hitlers "Mein Kampf" verglichen. Im Falle einer Verurteilung könnten ihm insgesamt bis zu 16 Monate Haft sowie 10 000 Euro Geldstrafe drohen.