Gestern hat Italiens Verfassungsgericht mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Immunitätsgesetzes begonnen, das Premierminister Silvio Berlusconi die Freiheit vor jeder Strafverfolgung sichert.

Rom. Kein Wunder, dass der findige Premier selbst dieses Gesetz schon 2003 auf jene Schienen gesetzt hat, auf denen es im letzten Jahr gleich nach seiner Neuwahl in beiden Kammern des Parlaments erfolgreich durchgewinkt wurde. Dort verfügte das Regierungslager jeweils über stabile Mehrheiten.

Mit der Initiative des vom Parlament unabhängigen Gerichts scheinen nun aber auch die Stimmen vieler Gegenkräfte, die Italiens Regierungschef so erfolgreich domestiziert zu haben schien, wieder zu einem Sturm anzuschwellen. Die Opposition wittert Frühlingsluft.

Wie ein Signal wirkte da auch die Nachricht eines Urteils, mit dem Berlusconis Medienholding Fininvest zur Zahlung von 750 Millionen Euro an die Holding seines Rivalen Carlo De Benedetti verurteilt worden war, womit Italiens Regierungschef plötzlich auch mittelbar für die Bestechung von Richtern mitverantwortlich gemacht wurde. Die märchenhafte Summe soll De Benedettis Industriegruppe CIR für ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1991 entschädigen, mit dem Berlusconis Fininvest-Gruppe damals die Kontrolle über das Mailänder Verlagshaus Mondadori erhalten hatte. Jahre später urteilte ein Gericht, der Richterspruch sei "gekauft" worden. Nur die übliche Verjährung hatte verhindert, dass Silvio Berlusconi jemals für den Vorgang belangt wurde.

Auch jetzt berührt das Urteil ihn nicht mehr juristisch, wohl aber moralisch. Es hat auch keinen Einfluss auf die Kontrolle des Medienzaren über das berühmte Verlagshaus Mondadori. Für sein Fininvest-Unternehmen ist das hohe Bußgeld dennoch ein empfindlicher Schlag. Entsprechend barsch kritisierte der Premier das Urteil umgehend als einen unerhörten Vorgang, mit dem die Richter wieder einmal ihrem Ruf gerecht würden, politisch indoktriniert zu sein und höchst parteiisch Recht zu sprechen. Er selbst aber möchte Italien "am liebsten verlassen", wenn er nicht eine solche Kämpfernatur hätte.

Die wird er auch nötig haben, falls das Verfassungsgericht "sein" Immunitätsgesetz nun aufheben sollte, weil es womöglich nicht 100-prozentig rechtskompatibel ist. Dann könnten zwei anhängige Korruptionsprozesse gegen den Regierungschef schon in diesem Herbst wieder aufgenommen werden - dabei war bereits Berlusconis ehemaliger Finanzberater David Mills zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auf jeden Fall würde nach einer Aberkennung der Verfassungsmäßigkeit seines Immunitätsgesetzes ein von der Opposition initiiertes Referendum für baldige Neuwahlen nicht mehr lange auf sich warten lassen. Inmitten aller Irritationen behalten nur die Richter die Nerven, die die Überprüfung des umstrittenen Gesetzes noch einmal als eine "rein juristische und nicht politische Angelegenheit" bezeichneten. Spätestens am Donnerstag wollen sie ihre Entscheidung gefällt haben.