In den USA sind die Produktion und der Besitz sowie der Handel mit Marihuana, den getrockneten Blüten und Blättern der Cannabis-Pflanze, verboten. Allerdings haben 14 Bundesstaaten Sonderregelungen eingeführt, die den Gebrauch von Marihuana zu medizinischen Zwecken erlauben. Das erste Gesetz dieser Art wurde 1996 in Kalifornien verabschiedet. In vielen Kommunen existieren Richtlinien, die vorschreiben, wie viel Cannabis ein Patient mit ärztlichem Attest besitzen, kaufen und anbauen darf. In San Francisco sind es bis zu 24 Pflanzen, in San Diego sind sechs ausgewachsene oder zwölf heranwachsende Pflanzen erlaubt.

In Deutschland untersteht Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz - genau wie Heroin, Kokain und Ecstasy. Der bloße Konsum ist nicht strafbar, jedoch verstößt gegen das Gesetz, wer Cannabis oder Marihuana "anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie (...) einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft". Wer eine Menge mit sich führt, die über den Eigenbedarf hinausgeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Auch als Medizin ist Cannabis lediglich in seltenen Ausnahmefällen erlaubt.

Die liberalsten Cannabis-Gesetze haben die Niederlande, Tschechien und Spanien, wo es zwar keine generelle Freigabe gibt, kleine Mengen aber erlaubt sind. In Kanada darf Marihuana staatlich kontrolliert zu medizinischen Zwecken abgegeben werden.