Im Prozess um Lubna Ahmed al-Hussein hat ein sudanesisches Gericht gestern entschieden, dass die Angeklagte einer Prügelstrafe entgehen wird. Stattdessen wurde die Journalistin zu einer Geldstrafe verurteilt.

Khartum. Man befand sie für schuldig, sich durch das Tragen von Hosen in der Öffentlichkeit "unschicklich" verhalten zu haben - eine Straftat, die nach sudanesischem Recht mit bis zu 40 Peitschenhieben geahndet werden kann.

Lubna al-Hussein war Anfang Juli mit zwölf weiteren Frauen festgenommen worden. Sie wehrte sich gegen die Vorwürfe und bestand auf einem Gerichtsverfahren. Nach eigenen Angaben legte sie ihre Stelle bei den Vereinten Nationen nieder, um an dem Prozess ohne juristische Immunität teilzunehmen. Das Verfahren erregte großes öffentliches Aufsehen. Aus Solidarität demonstrierten mehr als 100 Menschen vor dem Justizgebäude.