Im Prozess um den Terroranschlag auf der tunesischen Ferieninsel Djerba ist der deutsche Angeklagte Christian Ganczarski zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Paris. Ein Schwurgericht in Paris befand den 42-Jährigen am Donnerstagabend der Mittäterschaft und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Bei dem Anschlag vom April 2002, waren 21 Menschen getötet worden, darunter 14 deutsche Touristen.

Ganczarski nahm das Urteil während der Verkündung vollkommen unbewegt auf. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn 30 Jahre Haft gefordert. Sie hatte Ganczarski vorgeworfen, dem Attentäter in einem Telefonat kurz vor dem Anschlag "grünes Licht" gegeben zu haben. Zudem war er beschuldigt worden, seit den 90er Jahren über mehrere Afghanistan-Aufenthalte mit hochrangigen El-Kaida-Mitgliedern in Kontakt gestanden zu haben, darunter auch mit dem Chef des Terrornetzwerks, Osama bin Laden. Ganczarski war 2003 in Paris festgenommen worden. Der Prozess fand in Frankreich statt, weil unter den Opfern von Djerba auch zwei Franzosen waren.

Ganczarskis Anwalt Sebastian Bono verwies vor dem Urteil in einem dreistündigen Plädoyer darauf, dass die deutschen Sicherheitsbehörden seinen Mandanten nach dem Anschlag 2002 zwar festgenommen hätten, ihn dann aber mangels ausreichender Beweise wieder laufen ließen. Ganczarski, der 1986 zum Islam übergetreten war, beteuerte in seinem Schlusswort seine Unschuld. Es sei richtig, dass er mehrfach in Afghanistan gewesen sei, sagte er. Aus heutiger Sicht sei das nicht klug gewesen, "aber das ist die Vergangenheit, und ich kann darin nichts ändern". Mit dem Anschlag, zu dem sich El Kaida bekannte, habe er nichts zu tun.

Die deutschen Nebenkläger in dem Prozess zeigten sich zufrieden über das Urteil. Wichtig sei, dass Ganczarski in beiden Anklagepunkten schuldig gesprochen worden sei, auch wenn die Strafe nicht so hoch sei wie gefordert, sagte ihre Anwältin Judith Adam-Caumeil vor Journalisten.

Neben Ganczarski wurde auch ein Bruder des tunesischen Attentäters verurteilt. Walid Nizar muss zwölf Jahre in Haft, wie die Richter nach siebenstündigen Beratungen entschieden. Für ihn hatte die Anklage 15 Jahre verlangt, weil er Material für den Anschlag besorgt haben soll, darunter gefälschte Papiere und ein Satellitentelefon.

Gegen das mutmaßliche El-Kaida-Führungsmitglied Khalid Sheikh Mohammed erging kein Urteil. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Kopf der Terroranschläge vom 11. September war seit Prozessbeginn am 5. Januar zunächst in Abwesenheit geführt worden, weil er im US-Gefangenenlager Guantanamo sitzt. Im Laufe des Prozesses trennte das Gericht den Fall dann ab und wird später darüber befinden.