Bizarrer Rechtsstreit um einen hohen Justizposten: Ein abgelehnter Bewerber stoppt ein Berufungsverfahren am Bundessozialgericht. Ist er wegen seines Alters benachteiligt worden?

Kassel. Es ist ein bizarrer Streit um höchste Richter, hohe Posten und die Frage, wie lange ein Beamter arbeiten darf. Wegen eines Konflikts um Altersdiskriminierung bei einer Stellenbesetzung am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel muss das Auswahlverfahren wiederholt werden. In dem Verfahren seien schwerwiegende Fehler gemacht worden, teilte das Verwaltungsgericht Kassel nach einem Beschluss vom Vortag mit. In einer Mitteilung hielt das Gericht dem Präsidenten des BSG Versäumnisse vor.

Hintergrund des Streits: Am BSG will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei Stellen für Vorsitzende Richter neu besetzen. Weil ein Bewerber abgelehnt wurde, schaltete er das Verwaltungsgericht Kassel ein, es kam zum Eilverfahren. Damit wollte er verhindern, dass die Stellen mit den ausgewählten Bewerbern besetzt werden.

Das Verwaltungsgericht befand, der Bewerber konnte das Anforderungsprofil, noch fünf Jahre als Vorsitzender zu arbeiten, gar nicht erfüllen. Denn er werde vor Ablauf der Zeitspanne pensioniert. Deswegen stelle seine Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund seines Alters dar. Zudem habe sich der BSG-Präsident nicht ausreichend über die Leistungen des Bewerbers aus den zurückliegenden Jahren informiert.