Am Freitag will der Bundesrat die neuen Regeln für die Radfahrer beschließen. Die Bußgelder werden ab April um fünf bis zehn Euro erhöht.

Berlin. Die Rüpel unter den Radfahrern müssen ab April mit höheren Bußgeldern rechnen. Künftig werden beispielsweise als Verwarngeld 15 statt bislang 10 Euro fällig. Das geht aus dem neuen Bußgeldkatalog hervor, den der Bundesrat am Freitag verabschieden will. Viele Strafzahlungen werden um fünf bis zehn Euro angehoben.

Es gehe letztlich um den rücksichtsvollen Umgang im Straßenverkehr, sagte der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Sebastian Rudolph. Radfahrer müssten sich wie Autofahrer an Regeln halten. Bund und Länder hätten beobachtet, dass der Umgang miteinander schlechter geworden sei. Nötig sei ein Dreiklang aus Kontrollen, Sanktionen und Verkehrserziehung.

Radfahrer, die gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, sollen künftig 15 bis 40 Euro als Bußgeld zahlen. Wer den markierten Radfahrweg nicht benutzt, wird mit 15 bis 30 Euro zur Kasse gebeten. Wer ihn in falscher Richtung benutzt, muss 20 bis 30 Euro zahlen. Falsches Abbiegen kostet 15 bis 30 Euro. Wer ohne Licht fährt, muss 20 bis 35 Euro Bußgeld zahlen.

Radfahrer, die eine Einbahnstraße in falscher Richtung benutzten, müssen mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Fehlt die Klingel, kostet das 15 Euro, fehlendes Licht 20 Euro. Fahren auf dem Fußweg wird mit 10 bis 20 Euro geahndet, in der Fußgängerzone mit 15 bis 30 Euro.

Zehn Euro für Parken ohne Parkschein

Mit dem neuen Bußgeldkatalog wird auch das Bußgeld bei Verstößen gegen per Verkehrszeichen angeordnete Lkw-Fahrverbote von 20 auf 75 Euro erhöht. Außerdem wird das Verwarnungsgeld für unberechtigtes Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten um fünf Euro erhöht. Wer auf den Parkschein verzichtet, muss also künftig mit zehn statt bisher fünf Euro rechnen.

Beim ADAC stoßen die höheren Verwarngelder für Radfahrer auf verhaltene Reaktionen. ADAC-Sprecher Klaus Reindl sagte im Hörfunksender MDR Info, die Erhöhung um fünf bis zehn Euro habe nur symbolischen Charakter. Die Verkehrsmoral von rücksichtslosen Radfahrern werde so nicht gesteigert. „Man muss ganz sicherlich stärker kontrollieren, damit die gravierenden Verkehrsverstöße von Fahrradfahrern auch entsprechend sanktioniert werden.“

Der Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Roland Huhn, sagte dem Sender, Verwarngelder könnten nur einen begrenzten Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsklimas leisten. Die fünf Prozent der Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln hielten, gingen ohnehin davon aus, nicht erwischt zu werden. Andererseits seien die Verwarnungsgelder für Radfahrer letztmalig 1989 angehoben worden. Insofern lasse sich gegen die Erhöhung nichts sagen.

Radfahrer nicht ständig benachteiligen

Unterstützung erhielt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) für seine neue Bußgeldverordnung von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Nach Auffassung des UDV-Leiters, Siegfried Brockmann, ist die Regelmissachtung durch Radfahrer inzwischen üblich geworden. Der Staat müsse deutlich machen, dass die Straßenverkehrsordnung „für alle gilt und dauernde und teilweise massive Verstöße nicht hingenommen werden können“.

Brockmann forderte allerdings ein Gesamtpaket. Es müsse mehr Polizeistreifen auf Rädern geben. „Außerdem gehört dazu auch eine Straßenplanung, die Radfahrer nicht ständig benachteiligt und sie teilweise auch zu regelwidrigem Verhalten nötigt, um selbst nicht gefährdet zu werden.“ Deshalb sei es ein gutes Signal, dass bei der Reform auch das Zuparken von Radwegen mit einem höheren Bußgeld belegt werden solle.