29.11.12

Patientenrechtegesetz

Bundestag stärkt die Rechte von Patienten

Tausende Patienten sterben in Kliniken wegen medizinischer Fehler. Ein Gesetz soll das Risiko verringern und die Patientenrechte stärken.

Foto: dapd
Bundestag verabschiedet Patientenrechtegesetz
Patienten erhalten ab dem nächsten Jahr mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen

Berlin. Patienten erhalten mehr Rechte. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Patientenrechtegesetz. SPD und Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Zuvor hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), noch einmal für das Vorhaben geworben. "Wir legen einen Grundstein für eine neue Kultur in den Praxen und den Gesundheitsversorgungshäusern, für eine Kultur der Partnerschaft, der Transparenz und der Rechtssicherheit", betonte er.

Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Gesundheitsausschuss leicht veränderte Patientenrechtegesetz sieht unter anderem vor, die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen zu bündeln und für die Bürger übersichtlicher zu machen. In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten definiert werden. Gestärkt werden soll die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen.

Patienten erhalten bei Streitigkeiten zudem das Recht, Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten außerdem Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstrich, das neue Gesetz stärke die Position der Patienten. So sollten die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen schneller erfolgen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass das Gesetz für mehr Transparenz sorge. "Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort, welche Rechte und Pflichten ihn treffen." Die Stärkung der Rechtsposition von Patienten sei nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern werde endlich Realität.

Einen neuen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern wird es im neuen Patientenrechtegesetz allerdings nicht geben. Zöller sagte dazu, es wäre aber denkbar, "eine Stiftung zu schaffe, die in Härtefällen aktiv wird - etwa nach dem Vorbild der Opferschutzorganisation Weißer Ring". Mit einem Härtefallfonds "könnten sehr viele Gerichtsprozesse erspart werden".

Allerdings machte Bahr in der Zeitung "Die Welt" deutlich, dass er einen Härtefallfonds ablehnt. Die Forderung gebe es schon lange, er habe aber "noch kein Konzept dafür gesehen". Es bringe auch nichts, wenn der Patient zwei Verfahren anstrengen müsse, "einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds".

Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch über das Gesetz. Der Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich, sagte dem Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe "nicht mehr drin" als bisher auch schon geregelt gewesen sei. Er vermisse unter anderem den Härtefallfonds.

Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte im Sender NDR Info, notwendig wäre eine generelle Beweislastumkehr gewesen. Bislang beschränke sich diese auf klare Fälle "also wenn ich anstatt des linken Beins das rechte Bein amputiert habe". Dass es keinen Härtefallfonds gebe, sei "eine Riesenenttäuschung".

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