Die Flitterwochen von Christian Wulff und dessen Frau Bettina im Haus eines Managers rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme.

Hannover. Die Flitterwochen von Christian Wulff und dessen Frau Bettina im italienischen Haus eines Versicherungsmanagers rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Hannover am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft Hannover weitet ihre Ermittlungen vorerst nicht aus. Sie hätten zahlreiche Erkenntnisse zu anderen Sachverhalten erbracht, ein Anfangsverdacht für „verfolgbare Straftaten“ habe sich daraus aber nicht ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Offen war unter anderem, ob die Ermittler auch Wulffs Verhältnis zu dem Aufsichtsratsvorsitzenden des Versicherungskonzerns Talanx, Wolf-Dieter Baumgartl, in ihre Ermittlungen einbezieht.

Seit dem 17. Februar 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Wulff. Unmittelbar nachdem bekanntgeworden war, dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt hatte, war Wulff nach wochenlangen Vorwürfen von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetreten. Ungeachtet der Entscheidung prüfen die Ermittler weiterhin, ob Wulff sich in drei anderen Fällen der Vorteilsannahme schuldig gemacht hat.

Hintergrund für die in der deutschen Geschichte erstmaligen Ermittlungen gegen ein ehemaliges Staatsoberhaupt sind drei Hotelaufenthalte in den Jahren 2007 und 2008, die Wulff in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident von dem Filmproduzenten David Groenewold angenommen haben soll. Wulff verneinte dies bislang und betonte, alle Kosten selbst getragen zu haben.