Im Verfahren gegen den Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff geraten regelmäßig neue Details aus den Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit.

Hannover. Zu den Ermittlungen gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff und seinen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker will die Staatsanwaltschaft Hannover noch im Oktober erste Zwischenergebnisse vorlegen. Was genau dann mitgeteilt werde, sei aber noch unklar, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel am Montag auf Anfrage. Unterdessen wird nach weiteren Veröffentlichungen aus Interna der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen über einen „geheimen Informanten“ spekuliert.

Der „Spiegel“ hatte über neue Details über eine mögliche Unterstützung Wulffs für den Filmfinanzier David Groenewold berichtet. Demnach bat Wulff beim Siemens-Konzern um finanzielle Unterstützung für den Film „John Rabe“ seines Freundes.

Ein Vorgang, in dem Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) keinen Grund zur Aufregung sieht. „Wenn sie die Briefe lesen, dann ist das so dermaßen harmlos. Vielmehr noch: Es ist einfach positiv“, sagte Möllring am Montag der Nachrichtenagentur dapd. Schließlich habe sich Siemens auch so für den Film eingesetzt, ohne dass Wulff geschrieben habe. „Da wird etwas skandalisiert, was gar kein Skandal ist, sondern ein ganz normales Miteinander“, urteilte Möllring.

Die Staatsanwaltschaft prüft den Vorgang allerdings nun im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen gegen den früheren Bundespräsidenten. Seit Februar wird gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsannahme in seiner Zeit als Ministerpräsident von Niedersachsen ermittelt. Seinem Ex-Sprecher Glaeseker wird vorgeworfen, dem Party-Veranstalter Manfred Schmidt bei der Organisation des Nord-Süd-Dialogs gefällig gewesen zu sein. Im Gegenzug habe Glaeseker Gratisurlaub auf einem Anwesen Schmidts in Spanien gemacht.

Eines der Verfahren ist komplexer

Dass beide Verfahren aber gleichzeitig abgeschlossen werden können, scheint inzwischen eher unwahrscheinlich. Das war bislang das Ziel der Ermittler. Allerdings habe sich eines der Verfahren als komplexer dargestellt, sagte Lendeckel. Dazu seien immer wieder „neue Erkenntnisse“ hinzugekommen. Um welches Verfahren es sich handelt, wollte Lendeckel nicht sagen.

Unklar ist weiterhin, wer die Informationen aus dem Verfahren an die Medien weitergibt. Die SPD hatte dazu bereits im August eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. In der Antwort dazu gibt die Landesregierung nun zu bedenken, „dass hinsichtlich der Weitergabe interner Informationen (...) der Kreis der in Betracht kommenden Informanten groß ist, während die Ermittlungsmöglichkeiten nach der Rechtsprechung eingeschränkt sind“.

Neben den ermittelnden Staatsanwälten hätten auch Pressesprecher sowie Rechtspfleger, Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Kanzleikräfte und Systemadministratoren aus der Justiz sowie ein vergleichbarer Personenkreis aus dem Landeskriminalamt Zugriff auf die Akten oder Auszüge, heißt es in der Antwort.

Die Verteidiger hätten in mindestens sieben Fällen von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch gemacht. Protokolle einzelner Zeugenvernehmungen gingen zudem an den Generalstaatsanwalt in Celle. Auch Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) ließ sich mehrfach schriftlich, mündlich und telefonisch über das Verfahren berichten. Die erste schriftliche Unterrichtung sei bereits vor Aufnahme der Ermittlungen im Januar erfolgt, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits mehrfach betont, dass sie es für unwahrscheinlich hält, dass der „Maulwurf“ aus den eigenen Reihen kommt. Wegen Geheimnisverrats ist bereits ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet worden.