Vorher urteilt das Bundesverfassungsgericht über den Euro-Rettungsschirm. Zwischendurch spricht der Papst im Bundestag.

Berlin/Karlsruhe. Die Fraktionen und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) haben sich nach Darstellung der Opposition auf Termine für die parlamentarische Beratung der jüngsten Beschlüsse zur Euro-Rettung geeinigt. So soll die erste Lesung im Bundestag in der zweiten Septemberwoche, der Haushaltswoche, stattfinden. Für die abschließende Beratung ist die Woche vom 19. bis 23. September vorgesehen. In dieser Woche besucht der Papst Deutschland und soll am Donnerstag (22. September) im Bundestag sprechen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte nach dem Gespräch, über diese Festlegung bestehe Einvernehmen. Die einzelnen Tage müssten noch bestimmt werden. Seine Kollegin von der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, bedauerte, dass der Wunsch der Linken nach einer Sondersitzung von keiner anderen Fraktion unterstützt worden sei. Der Bundesrat soll am 23. September die Beschlüsse zur Euro-Rettung abschließend beraten.

Das Bundesverfassungsgericht wird am 7. September sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Euro-Rettungsschirm und den milliardenschweren Griechenland-Hilfen Deutschlands verkünden. Das teilte das Gericht mit. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle entscheidet darüber, ob Deutschland mit seiner Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und mit seinen bilateralen Griechenland-Hilfen Vorgaben des Grundgesetzes verletzt hat.

Es geht vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder ausgehöhlt wird. In der mündlichen Verhandlung am 5. Juli hatte sich angedeutet, dass das Verfassungsgericht eine stärkere Einbindung des Bundestages bei der Vergabe von Bürgschaften und Krediten fordern könnte.

Gerichtspräsident Voßkuhle sah es als offene verfassungsrechtliche Frage an, ob „Vorkehrungen“ und „Sicherungen“ notwendig seien, damit der Bundestag seine Haushaltsverantwortung dauerhaft behält. Zudem ging es darum, ob eine „absolute Grenze“ für die Höhe von Bürgschaften festgesetzt werden müsste und das Parlament jeweils zustimmen müsste, wenn einzelne Tranchen bewilligt werden.

Das mit Verfassungsbeschwerden angegriffene deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm vom Mai 2010 sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte – und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf 8,4 Milliarden Euro.

Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der sich der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat. Aus Sicht der Kläger entwickelt sich die europäische Währungsunion durch die Milliardenbeihilfe ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer „Haftungs- und Transfergemeinschaft“. Der Artikel 125 des Lissabon-Vertrages lege ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete. Durch die milliardenschweren Hilfsmaßnahmen werde zudem die Stabilität des Euro gefährdet. (dapd/abendblatt.de)