Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen tausenden Neonazis und Linksautonomen erwartet. Der Stadt droht Chaos.

Dresden. Dresden steht am Samstag der Ausnahmezustand bevor. Da Richter alle drei beantragten Neonazi-Versammlungen genehmigten, steht die Polizei vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Die Justiz verlangt, dass sich Maßnahmen primär gegen die Nazi-Gegner richten müssen.

Nach der Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes dürfen sich die Rechtsextremen – wie von ihnen beantragt – an drei unterschiedlichen Plätzen in Dresden versammeln. Bis zum Nachmittag hatte die Stadt noch nicht entschieden, ob sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegt. Wenn es bei dem Urteil bleibt, hat die Polizei eine logistische Meisterleistung zu erbringen. Die Größe der Aufgabe wird an den erwarteten Teilnehmerzahlen deutlich. Die Polizei rechnet mit etwa 4000 Rechtsextremen aus Deutschland und dem Ausland. Ihnen sollen etwa 3000 Linksautonome gegenüberstehen. Zudem werden bis zu 20 000 Gegendemonstranten aus allen Teilen Deutschlands erwartet. 4600 Polizisten und 2000 Bundespolizisten sollen beide Lager trennen. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) appellierte, ohne Gewalt zu demonstrieren. Die Dresdner Polizei hatte schon zuvor darauf verwiesen, dass Versammlungen an mehreren Orten nur schwer abzusichern sind. Da am Samstag brisante Bundesliga-Spiele anstehen, könne die Polizei nicht unbegrenzt auf Beamte aus anderen Bundesländern zurückgreifen. „Die Gefahr, dass von beiden Seiten gewalttätig vorgegangen wird, ist sehr hoch“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, im „Tagesspiegel“ (Freitag) und sprach von einer „außerordentlich schwierigen Situation für die Polizei“. Während Parteien, Gewerkschaften und zahlreiche Vereine zum friedlichen Widerstand gegen die Neonazis aufriefen, entzündete sich zugleich eine Debatte über die Auslegung von Grundrechten. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte seine Eilentscheidung zu den Aufmärschen im Kern mit dem hohen Rechtsgut der Versammlungsfreiheit begründet. Behördliche Maßnahmen müssten sich primär gegen die Störer einer genehmigten und friedlichen Versammlung richten. Stadt und Polizei müssten ihr Trennungskonzept konsequent durchsetzen. „Leider verkennt das Gericht erneut das Grundrecht auf Gegendemonstrationen in Sicht- und Hörweite“, erklärte der Jurist und Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne). Der Deutsche Gewerkschaftsbund Sachsen protestierte gegen die Verlegung ihrer bereits genehmigten Mahnwache auf die andere Elbseite. „Niemals werden wir eine Einschränkung unserer demokratischen Rechte hinnehmen“, sagte die DGB-Chefin Iris Kloppich. Neben der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) hatten zwei Privatpersonen Versammlungen der Rechten angemeldet. Zwischenzeitlich lag auch eine Anmeldung der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten vor. Laut NPD wurde die aber Anfang Februar zurückgezogen. Die Stadt Dresden hatte aus Sicherheitsgründen die drei Versammlungen der Rechten zu einer Kundgebung zusammengelegt und dafür einen Versammlungsleiter ernannt. Dagegen gingen die Rechtsextremen erfolgreich juristisch vor. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dasseine Zusammenlegung von Kundgebungen mehrerer Veranstalter den Vorschriften des Versammlungsgesetzes widerspricht. Außerdem dürfe von der Stadt kein gemeinsamer Versammlungsleiter festgelegt werden.

Nach dem Trennungskonzept der Stadt sollen bis auf die Mahnwachen der Kirchen alle Veranstaltungen auf die andere Elbseite ausweichen. Auch die Technische Universität musste eine Aktion auf dem Campus absagen. Prominente Politiker haben sich bei den Demonstrationen genauso angesagt wie Künstler. Sachsens Regierung ist bis auf Ulbig nicht präsent. Die Minister weilen im Urlaub oder haben andere Termine. Am vergangenen Sonntag waren knapp 1300 Neonazis in Dresden aufmarschiert. Etwa 20 000 Bürger protestierten bei einer Menschenkette und weiteren Aktionen. (dpa)