Die polnische Staatsanwaltschaft spricht von einem Auftraggeber, der außerhalb Polen wohnt und nicht die polnische Staatsbürgerschaft habe.

Warschau. Die Diebe des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ vom Eingangstor der KZ-Gedenkstätte Auschwitz haben offenbar im Auftrag eines Ausländers gehandelt. Auftraggeber sei „mit großer Wahrscheinlichkeit“ eine „außerhalb Polens wohnende Person ohne polnische Staatsbürgerschaft“, sagte ein Ermittler der polnischen Staatsanwaltschaft am Dienstag in Krakau. Er wollte weder bestätigen noch dementieren, dass es sich um einen schwedischen Bürger handele. Darüber hatten die Medien in Polen spekuliert. Der Auftrag sei aus einem europäischen Land gekommen, hieß es lediglich. Polen bereite einen Antrag auf Rechtshilfe vor.

Die Staatsanwälte hatten am Dienstag den Tatort – das Gelände der Gedenkstätte – besichtigt. Daran nahmen drei der Festgenommenen teil. Sie haben die Tat gestanden. Ihre zwei Komplizen bestritten den Diebstahl und verweigerten die Aussage. Die fünf vorbestraften Männer im Alter zwischen 20 und 39 Jahren waren am Sonntag im Norden Polens festgenommen worden. Die Täter hatten in der Nacht zum Freitag den berüchtigten Schriftzug abmontiert und unbemerkt vom Gelände des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers Auschwitz entwendet. Die Polizei hatte bereits am Montag berichtet, dass die Täter keine Rechtsradikalen seien. Der Schriftzug „Arbeit macht frei“ gilt als zynisches Symbol für die Gräueltaten der Nazis.