Es gebe bislang keine Hinweise für eine Straftat. Ist die Anklage gegen den deutschen Oberst damit schon gescheitert?

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft steht einer möglichen Übernahme von Ermittlung wegen des Luftangriffs im afghanischen Kundus zurückhaltend gegenüber. Schon vor der Vorlage der Akten durch den Dresdner Generalstaatsanwalt seien Strafanzeigen in Karlsruhe eingegangen, heißt es in einer Mitteilung.

Bisher habe sich aber kein Anhaltspunkt für eine Übernahme der Ermittlungen ergeben: „Nach vorläufiger Bewertung der Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben sich bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat deutscher Soldaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.“ Allerdings werde die Auswertung der umfangreichen Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Der mit zwei US-Kampfjets am 4. September ausgeführte Angriff auf zwei Tank-Lastwagen war von Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordnet worden. Dabei kamen bis zu 142 Menschen ums Leben. Die Dresdner Ermittler schließen in ihrer juristischen Erläuterung nicht aus, dass in Afghanistan derzeit ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches stattfindet.

Nach Ansicht von Offizieren der Nato verstieß der Bundeswehr-Oberst Georg Klein mit seinem Befehl zur Bombardierung zweier Tanklastzüge in Afghanistan gegen Befehle und Dienstanweisungen. Wie hochrangige Offiziere des Militärbündnisses in Brüssel sagten, gehe das aus einem bislang geheimen Untersuchungsbericht hervor. Oberst Klein hätte vor allem nicht selbst eine Bombardierung der Tanklastzüge durch US-Kampfjets anordnen dürfen.

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will am Nachmittag die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen über den Untersuchungsbericht informieren. Er wird sich auch erstmals öffentlich zu dem Luftangriff äußern. (dpa/abendblatt.de)