Das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger wird auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht. Bei weiteren Mindestlöhnen darf die FDP “nein“ sagen.

Berlin. HARTZ IV: Das Schonvermögen zur Altersvorsorge, das Hilfebezieher nicht antasten müssen, wird von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht. Die Hinzuverdienstregelungen werden „deutlich“ verbessert, heißt es ohne konkrete Festlegung. Bisher bleiben die ersten 100 Euro des Zuverdienstes beim Hartz-IV-Bezieher. Höhere Beträge werden zu 80 Prozent vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Geprüft werden soll eine Pauschalierung eines Teils der Wohnungskosten von Hartz-IV-Empfängern. Bisher werden sie in voller Höhe erstattet.

JOBCENTER: Die knapp 350 Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen zur Betreuung der rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher werden wohl aufgelöst. Die Koalition will zur „getrennten Aufgabenwahrnehmung“ zurückkehren. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll den Kommunen „attraktive Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit“ machen. Die Kommunen wären demnach für soziale Betreuung und Wohnungskosten zuständig, die Arbeitsagenturen für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Die 69 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen, sollen unbefristet bestehen bleiben.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz soll stabil gehalten werden. Gesetzlich verankert ist bis Ende 2010 ein Beitragssatz von 2,8 Prozent, der ab 2011 auf 3,0 Prozent des Lohns steigt. Den 2010 erwarteten Fehlbetrag bei der BA von etwa 16 Milliarden Euro will die neue Koalition mit einem Zuschuss übernehmen. Für die Jahre danach, in denen nach derzeitigen Berechungen wieder Milliardenbeträge fehlen werden, gibt es keine Aussage.

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT: „Die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente soll deutlich reduziert werden.“ Erprobt werden sollen „Bürgerarbeit“ (staatlich finanzierte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von chancenlosen Langzeitarbeitslosen) und „marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit“.

MINDESTLÖHNE: „Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab.“ Von Tarifpartnern vereinbarte Mindestlöhne können nur „einvernehmlich im Kabinett“ für die ganze Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit sicherte sich die FDP faktisch ein Veto-Recht bei Mindestlöhnen. Zudem muss vorher der Tarifausschuss von Gewerkschaften und Arbeitgebern mit Mehrheit grünes Licht geben. Bisher reicht eine Minderheit aus. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert. Dann soll entschieden werden, ob sie Bestand haben oder aufgehoben werden sollten. Per Gesetz sollen Löhne als sittenwidrig verboten werden, wenn sie den ortsüblichen Branchenlohn um ein Drittel unterschreiten.

MINI-JOBS: Geprüft wird die Erhöhung und Dynamisierung der 400-Euro-Grenze der bei Sozialabgaben und Steuern begünstigten Mini-Jobs. Eine Zielgröße wird auch hier nicht genannt.

ARBEITSRECHT: Der Kündigungsschutz bleibt unverändert. Aber befristete Arbeitsverträge werden erleichtert. Bisher ist beim selben Arbeitgeber nur die einmalige befristete Einstellung für höchstens zwei Jahre erlaubt. Künftig ist nach einem Jahr die erneute Befristung beim selben Arbeitgeber möglich.

RENTE: Auf Betreiben der Union wird unter der Überschrift „Kampf gegen Altersarmut“ zugesichert, dass „diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist“. Eine Regierungskommission soll dazu einen „Vorschlag für eine faire Anpassungsregel entwickeln“.

Zudem soll „im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten„ geprüft werden, ob und wie Erziehungsleistungen „noch besser„ berücksichtigt werden können. Darüber hinaus soll in dieser Legislaturperiode „ein einheitliches Rentensystem in Ost und West“ eingeführt werden.