Der Bombenangriff auf zwei Tanklaster in Afghanistan hat für die Bundeswehr ein juristisches Nachspiel. Ein Bremer Anwalt will sie verklagen.

Bremen. Muss die Bundeswehr sich vor Gericht verantworten? Der Bremer Anwalt Karim Popal erklärte am Donnerstag, dass er wegen des Bombenangriffs auf von den Taliban entführte Tanklaster in Afghanistan Schadensersatzklagen vorbereite. Er wolle in der kommenden Woche nach Afghanistan fliegen, sagte der Antwalt und bestätigte damit einen Bericht des in Bremen erscheinenden "Weser-Kuriers". Dort wolle er mit betroffenen Familien sprechen.

Anfang September waren bei einem Luftangriff auf die zwei Tanklaster unweit von Kundus auch Zivilisten getötet worden. Die Fahrzeuge waren zuvor von Anhängern der terroristischen Taliban entführt worden. Den Befehl zu dem Luftangriff hatte der Bundeswehr-Oberst Georg Klein gegeben. Einem afghanischen Untersuchungsbericht zufolge wurden bei dem Angriff 99 Menschen getötet. Dieser Bericht spricht von 30 zivilen Opfern.

Der Bremer Anwalt sagte, er sei selber Afghane und spreche daher die Sprache. Er habe gehört, dass die Bundesregierung den Familien 2000 Dollar Schadensersatz angeboten habe. „In Afghanistan kostet das Kilo Fleisch sechs Euro, wie kann man da mit 2000 Dollar eine ganze Familie entschädigen“, sagte Popal.

Der Anwalt geht nach eigenen Worten von mehr als 80 zivilen Opfern des Angriffs aus. „Ich bin mir sicher, es gibt Familien, die ein oder zwei Ernährer verloren haben“, sagte er. Die zurückgebliebenen Frauen und Kinder müssten eine angemessene Entschädigung bekommen.