Für die fünften Klassen der Gymnasien in der Hansestadt wurden dagegen kaum Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet.

Hamburg. Das Recht von Eltern, ihr förderbedürftiges Kind an einer allgemeinbildenden Schule anzumelden, hat zu einem Ansturm auf einige Standorte geführt. So beträgt der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei den Anmeldungen für die fünften Klassen einiger Stadtteilschulen bis zu 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Senatsantwort auf eine Anfrage der GAL-Bürgerschaftsabgeordneten Stefanie von Berg.

Besonders hoch ist der Anteil der sogenannten Inklusionskinder an den folgenden Standorten: Geschwister-Scholl-Stadtteilschule (Lurup) 38,6 Prozent, Stadtteilschule Am Hafen (HafenCity) 33,3 Prozent, Stadtteilschule Finkenwerder 33,3 Prozent und Stadtteilschule Lurup 30 Prozent. Besonders niedrig ist der Anteil inklusiv beschulter Kinder an den Stadtteilschulen Lohbrügge und Blankenese mit je vier Prozent und der Max-Brauer-Schule (Bahrenfeld) mit 4,4 Prozent. Für die fünften Klassen der Gymnasien wurden dagegen kaum Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet.

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Berg zeigte sich erfreut, dass die Familien das Recht auf Inklusion auch an weiterführenden Schulen wahrnehmen. "Aber die Stadtteilschulen müssen den Ansturm ganz alleine schultern", sagte Berg. "Die sehr unterschiedliche Zahl von Kindern mit Förderbedarf gefährdet die Inklusion und den Lernerfolg aller Kinder", sagte auch der CDU-Bildungsexperte Robert Heinemann.

Schulsenator Ties Rabe (SPD) geht in einer Drucksache zum Thema Inklusion, die heute im Senat behandelt wird, von einem Anteil der Inklusionskinder in Höhe von acht Prozent an Stadtteilschulen aus. "Es wird eine Umverteilung von Inklusionskindern von den Schulen mit besonders hohem Anteil geben" sagte Behördensprecher Peter Albrecht. Falls der Zweitwunsch der Eltern ein Gymnasium sei, sei auch ein Wechsel auf diese Schulform möglich.

Hamburg hat 2009 als erstes Bundesland das Recht auf Inklusion eingeführt. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen Grund-, Stadtteilschulen und Gymnasien ohne Einschränkung besuchen.