Bis November muss für jede Anlage die Wirksamkeit nachgewiesen werden. Durch die Kamers soll Vandalismus und Gewalt vorgebeugt werden.

Hamburg. Das Christianeum hat sie, die Gesamtschule Süderelbe und die Grundschule Bramfelder Dorfplatz hat sie auch: Videokameras, die auf dem Schulhof, in den Fluren und in der Pausenhalle installiert sind, um Vandalismus und Gewalt vorzubeugen. 49 von 313 Schulen überwachen ihre Schüler momentan auf diese Weise, das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage von FDP-Schulexpertin Anna von Treuenfels hervor.

Zu den mit Kameras ausgestatteten Einrichtungen gehören 13 Berufsschulen, 13 Stadtteilschulen, elf Gymnasien, zehn Grundschulen und zwei Sonderschulen. Insgesamt gibt es laut der Abteilung Schulbau der Finanzbehörde in diesem Jahr bereits 1528 Vandalismusfälle an Hamburgs Schulen: 1340 an Schulen ohne Videokameras (das sind durchschnittlich 4,2 Vorfälle pro Schule), 188 an Schulen mit Videokameras (3,8 Fälle). Während sich FDP-Expertin Treuenfels der "Bild"-Zeitung gegenüber ob dieser Zahlen kritisch über die Wirksamkeit von Videokameras an Schulen äußerte, ist Schulsenator Thies Rabe von diesem Schritt überzeugt. "Ich finde es richtig, wenn sich Schulleitungen und -konferenz auf Maßnahmen gegen Vandalismus und Gewalt verständigen", sagt er. "Neben vielen anderen Maßnahmen können auch Videokameras zu mehr Sicherheit und weniger Zerstörungen beitragen."

An der Spitze der videoüberwachten Einrichtungen liegt in diesem Jahr die Julius-Leber-Schule mit bislang 37 Zwischenfällen, gefolgt von der Stadtteilschule Alter Teichweg mit 20 Vorkommnissen. Bei den Schulen ohne Kameras steht die Stadtteilschule Schulbergredder mit 49 Fällen an der Spitze, danach kommt die Irena-Sendler-Schule mit 41 und das Gymnasium Oberalster mit 29 Beschädigungen. Ein gutes Beispiel für die abschreckende Wirkung von Videoüberwachung könnte das Gymnasium Kirchdorf sein: Hier stieg die Zahl der Fälle trotz Kameras von 14 (2009) auf zunächst 24 (2010), sank jedoch auf fünf in diesem Jahr.

Rechtlich gesehen werden Videoanlagen an Schulen kritisch bewertet. Während die Einrichtungen früher nach Gutdünken Kameras installieren durften, gibt es seit 2009 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach es dafür einer konkreten gesetzlichen Grundlage bedarf. Die gibt es mit der im Mai 2011 in Hamburg beschlossenen Schuldatenschutzverordnung. Ihr zufolge dürfen Kameras nur dann installiert werden, wenn die Schulen entsprechende Fälle vorweisen können. Das ist, neben dem Beschluss der Schulkonferenz, auch die Voraussetzung für die Genehmigung bereits existierender Anlagen. Wenn die Schulen diese Nachweise bis spätestens November nicht erbringen, müssen sie ihre Videokameras stilllegen.