Hamburg. Die Rechnung, die Producerin Claudia Unruh, 43, bekam, betrug 336,51 Euro, klang hochoffiziell und kam per Post: „Die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurde im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht“, heißt es dort, „die elektronische Veröffentlichung von Unternehmensdaten wird zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet bereitgestellt, zahlen Sie binnen sieben Tagen, andernfalls behalten wir uns das Recht vor, Ihre Daten wieder zu löschen“, droht der Absender, der sich „Handels- und Gewerberegister“ nennt – dahinter steckt eine Betrugsserie, die jetzt auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt.

Sie ermittelte insgesamt wegen sechs betrügerischer Gebührenbescheide, die Firmen nach der Eintragung ins Handelsregister von Betrügern mit Verbindungen nach Bulgarien erhielten – die Unternehmer sollten die scheinbaren Gebührenbescheide mit Summen von jeweils mehr als 300 Euro bezahlen, die zeitlich noch vor den echten Bescheiden der zuständigen Gerichte und Behörden bei ihnen eingingen.

„Es ist eine neuartige Betrugsmasche“, sagt Oberstaatsanwalt Carsten Rinio, derzeit Sprecher der Behörde. Bei den sechs Ermittlungsverfahren variierte die Gestaltung der fiktiven Kostenrechnungen. „Zum Beispiel war in einigen Schreiben noch die fiktive Absenderanschrift Sievekingplatz 3 angegeben, am Sievekingplatz gibt es zwar mehrere Gerichtsgebäude, die Hausnummer 34 existiert dort jedoch nicht.“ Ähnlich war in allen Schreiben der eingeforderte Geldbetrag, der jeweils in einer Größenordnung von 350 bis 390 Euro lag und auf das Konto einer bulgarischen Bank überwiesen werden sollte. „Dies ergibt sich aus der IBAN, die sich auf dem vorgedruckten Überweisungsträger befindet“ so Rinio.

Die Betrüger agieren bundesweit. „Wir haben regelmäßig Mandanten, die mit solchen Fällen zu uns kommen“, sagt Rechtsanwältin Virabell Schuster aus Willich bei Düsseldorf. „Wenn man gezahlt hat, ist es kaum möglich, das Geld zurückzubekommen.“ Experten raten: Wenn Sie eine Rechnung erhalten, vergewissern Sie sich zur Not durch Anruf bei dem Registergericht selbst, ob eine Rechnung mit diesem Absender, diesem Betrag und dieser Kontonummer korrekt ist.