Für Überweisungen und Lastschriften gilt der Sepa-Standard. Iban und Bic können zur Verzögerung beim Gehalt führen. Was man jetzt wissen muss.

Berlin. Kaum ist das neue Jahr da, läuft der Endspurt für den traditionellen bargeldlosen Zahlungsverkehr. Vom 1. Februar 2014 an haben Bankleitzahl und Kontonummer ausgedient – fast. Dann gelten für alle Transaktionen die Regeln der Single European Payments Area (Sepa). Das Ziel: Die Zahlungsströme in der EU sollen vereinheitlicht werden. Das sind die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was genau steckt hinter den Abkürzungen Sepa, Bic und Iban?

Sepa ist ein einheitlicher Zahlungsraum von 33 Ländern für Banktransaktionen in Euro. Bic steht für „Bank Identifier Code“ und ist der neue international gültige Bankcode, der jedoch ab 1. Februar 2014 nur noch bei länderübergreifenden Zahlungen angegeben werden muss. Anders die Iban, die „International Bank Account Number“, die nun permanent auch innerhalb Deutschlands zum Einsatz kommt. Diese Zahlen- und Buchstaben-Kolonne setzt sich aus den bekannten Daten Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. Neu sind der einheitliche Ländercode (DE steht für Deutschland) und die zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird. In Deutschland hat die Iban 22 Stellen, in anderen Ländern kann sie noch länger sein – in Malta sind es 31, in Polen oder Ungarn 28 Stellen.

Wo erfahren Verbraucher die Bic und Iban für ihr Konto?

Die Codes stehen seit 2003 auf dem Kontoauszug, im Online-Banking sowie auf vielen Bankkarten. „Leider nicht auf allen Karten“, bemängelt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Viele Girokarten seien nicht rechtzeitig angepasst worden. „Das ist ärgerlich für Verbraucher, die während der Umstellung schnell nach Informationen suchen.“

Was ändert sich für die Verbraucher in Deutschland?

Sie müssen sich nicht nur an die Iban gewöhnen, sondern auch an neue Bezeichnungen. Einzugsermächtigungen heißen nun Sepa-Mandat und sind mit einer individuellen Mandats-Referenznummer versehen. „Das erleichtert die Zuordnung und stärkt die Kontrolle“, sagt Pauli. Wer einen Einzug stoppen möchte, müsse seiner Bank künftig diese Nummer mitteilen. „Das Erstattungsrecht gilt acht Wochen ab Buchung. Bei unbefugten Abbuchungen ohne Mandat sind es 13 Monate.“

Neu ist auch das Kürzel SDD (Sepa Direct Debit), mit dem Lastschriften auf den Kontoauszügen gekennzeichnet sind. Die Sepa-Verordnung besagt zudem, dass ein Zahlungsempfänger nicht mehr bestimmen darf, von welchem Land innerhalb der Europäischen Union aus eine Zahlung getätigt werden muss. Verbraucher können damit selbst Steuern über eine Kontoverbindung irgendwo in der EU zahlen.

„Das ist besonders für Grenzgänger interessant, die in Deutschland leben, aber zum Beispiel in den Niederlanden arbeiten“, sagt Pauli. Bislang mussten sie meist zwei Konten führen. Jetzt können in Deutschland anfallende Müllgebühren und Ähnliches auch von einem niederländischen Konto abgebucht werden. „Verbraucher haben die freie Wahl, bei welcher Bank innerhalb der EU sie ihr Konto anlegen. Sie müssen sich aber auch daran gewöhnen, dass sie für Zahlungen gegebenenfalls Kontoverbindungen in einem anderen Mitgliedstaat nutzen müssen, weil Unternehmen ihre Buchhaltung beispielsweise in Frankreich zentralisiert haben“, so der Verbraucherschützer.

Müssen bereits eingerichtete Daueraufträge geändert werden?

„Verbraucher müssen nicht aktiv werden. Die Umstellung von Daueraufträgen übernimmt die Bank“, betont Pauli. Das habe den Vorteil, dass auch die Verantwortung für die Korrektheit der Angaben auf die Bank übergehe. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls ohne Zutun der Verbraucher angepasst. „Die entsprechende Mandats-Referenznummer wird per Post mitgeteilt. Es ist ratsam, die darin angegebene Iban zu prüfen und das Schreiben aufzuheben.“

Gibt es eine Übergangsfrist?

Im Gegensatz zu Geschäftskunden dürfen Verbraucher bis zum 1. Februar 2016 weiterhin ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Diesen Service müssen Kreditinstitute laut Gesetz nicht zwingend anbieten. „Es ist eine Kann-Regelung. Aber wir gehen davon aus, dass das alle Banken anbieten werden“, sagt Julia Topar vom Bundesverband Deutscher Banken in Berlin. Grundlegend gilt, dass die Umwandlung nicht mit Zusatzkosten verbunden sein darf. Hierfür Extra-Gebühren zu verlangen, sei gesetzlich verboten, betont Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank aus Frankfurt am Main.

Müssen sich Verbraucher um ihre Gehaltszahlungen sorgen?

„Das ist ein realistisches Risiko“, sagt Frank-Christian Pauli vom vzbv. Schließlich stünden die Unternehmen aufgrund des engen Zeitplans unter Stress. Immer noch gebe es viele Firmen, die bei der Sepa-Umstellung hinterherhinken. „Das macht uns Sorge.“ Auch Bundesbank-Vorstand Thiele hält es für grundsätzlich möglich, dass sich Gehaltszahlungen verzögern. Er hoffe jedoch, dass es bei Einzelfällen bleibe.

Welche Risiken drohen Verbrauchern noch?

Technische Komplikationen könnten laut Pauli dazu führen, dass Verbraucher Rechnungen bekommen, obwohl sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Es sei auch vorstellbar, dass aufgrund der automatischen Umwandlung der Kontodaten Fehler auftreten könnten und über ein falsches Konto abgebucht werde. „Das sind alles Theorien“, sagt Pauli. Was tatsächlich passiert oder eben nicht passiert, könne man erst in den Tagen und Wochen nach dem 1. Februar sehen.

Sicher ist jedoch bereits jetzt, dass Kriminelle das Thema Sepa ausnutzen. „Es gibt derzeit ein gewissen Betrugsrisiko“, sagt Pauli. Betrüger fordern Verbraucher per Mail auf, ihre Kontodaten preiszugeben – angeblich, um sie für die Sepa-Umstellung abzugleichen. Ein Link leitet auf gefälschte Online-Banking-Seiten, auf denen Pin und Tans eingetragen werden sollen. Auch Viren und Trojaner werden so unbemerkt übertragen. Der Bankenverband weist darauf hin, „dass die Kreditinstitute ihre Kunden über Sepa und Iban ausschließlich schriftlich und niemals per E-Mail informieren“.

Was passiert bei einem Zahlendreher?

„Bei einem Zahlendreher wird die Überweisung gar nicht erst ausgeführt“, sagt Bundesbank-Vorstand Thiele. „Damit erhält der Überweisende die Möglichkeit, die eingegebenen Daten noch einmal zu überprüfen.“ Die sogenannte Prüfziffer, die sich aus Bankleitzahl und Kontonummer errechnet und Bestandteil der Iban ist, soll verhindern, dass Geld auf einem falschen Konto landet. „Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es doch passiert“, meint Verbraucherschützer Pauli. Kosten und Risiken trage der Verbraucher.