Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz sollen weiter beteiligt werden. Der SPD-Senat arbeitet an einer Reform des Rettungsdienstgesetzes.

Hamburg. Nach dem Wirbel um die geplante Neuordnung des Rettungsdienstes in Hamburg kommen aus der Innenbehörde beschwichtigende Töne. „Die Situation wird sich in Hamburg beim Rettungsdienst auch zukünftig nicht verändern“, sagt ein Beamter. Faktisch sei der Rettungsdienst seit 1946 in der Hand der Feuerwehr. „In der Einsatzzentrale wird disponiert und damit entschieden, wer eingesetzt wird.“ Auch das werde so bleiben.

Durch die Vorgaben aus Brüssel werde geregelt sein, ob man über Ausschreibungen oder in direkten Verhandlungen Teile des Rettungsdienstes vergeben und ob Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) privilegiert werden können.

Wie berichtet arbeitet der SPD-Senat an einer Reform des Rettungsdienstgesetzes. Die Deputation der Innenbehörde hat bereits den Eckpunkten des neuen Gesetzes zugestimmt. Die SPD betonte, dass die Hilfsorganisationen weiterhin beteiligt bleiben sollten. „Es geht um die Frage, wie neben der Feuerwehr auch Dritte weiterhin in den Rettungsdienst eingebunden werden können“, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Arno Münster.

Im Rettungsdienst sollen künftig Notfallsanitäter eingesetzt werden

„Wir sind uns mit der Innenbehörde einig, dass Hilfsorganisationen auch zukünftig in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden sein müssen – angesichts der stetig wachsenden Einsatzzahlen ist dies schon fast eine Frage der Selbstverständlichkeit.“ Gefahr für private Rettungsdienste und Hilfsorganisationen lauert an anderer Stelle. Es soll für den Rettungsdienst das neue Berufsbild des Notfallsanitäters geben, mit dem auch neue, höhere Ausbildungsstandards verbunden sind. „Ein wesentlicher Teil ist, dass das Ausbildungspersonal aus dem wissenschaftlichen Bereich kommen muss“, so ein Behördenmitarbeiter. Damit würden selbst organisierte Rettungsdienstausbildungen, wie sie Mitarbeiter privater Anbieter durchlaufen, nicht mehr für den Einsatz im Rettungsdienst ausreichen.

Bei der Hamburger Feuerwehr sind alle Beamten „multifunktional“ ausgebildet. Sie dürfen auf Löschzügen und Rettungswagen eingesetzt werden. So kann die Feuerwehr im Notfall sofort zusätzliche Rettungswagen besetzen. Im vergangenen Jahr gab es in Hamburg 248.000 Rettungsdiensteinsätze, die von der Feuerwehr koordiniert wurden.