Senat verabschiedet Gesetz für die Einführung eines Korruptionsregisters

Hamburg. Die Erkenntnis, dass ein Geschäftsgebaren korrupt ist, kommt mitunter spät. So verurteilte ein Hamburger Amtsrichter Ende 2011 etwa drei ehemalige Geschäftsführer eines Taxiunternehmens zu mehrjährigen Haftstrafen. Diese hatten schon seit den 80er-Jahren ein System "schwarzer Kassen" eingeführt. Mit dem Geld haben sie nach Überzeugung des Richters Hotelmitarbeiter bestochen, damit diese ihren Gästen Taxis ihres Unternehmens empfehlen. Verhandelt wurden allerdings nur jene Fälle, die noch nicht verjährt waren. Aber auch die Schmiergeldsumme aus den Jahren 2004 bis 2008 war stattlich: nahezu eine Viertelmillion Euro.

Unternehmen, die mit einer derartigen Praxis auffallen, haben künftig nicht nur strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, sondern werden für sechs Monate bis drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen. Sie werden in dem neuen Korruptionsregister gespeichert, für das der Senat morgen ein entsprechendes Gesetz verabschieden wird. Ein Richter wird der Informationsstelle, die in der Finanzbehörde angesiedelt ist, vorsitzen und über das Register wachen. Dabei wird es nicht nur um klassische Korruption gehen, sondern auch um Schwarzarbeit, Mindestlohn oder Untreue. "Wir haben das Register weiter gefasst", sagt SPD-Fraktionschef Andreas Dressel, der an dem Gesetz mitgearbeitet hat. "Uns geht es um den Schutz des ehrbaren Kaufmanns."

Gesperrten Unternehmen soll aber auch die Chance gegeben werden, auch vor Ablauf der Sperre, wieder an der Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen zu können. So sieht das Gesetz die Möglichkeit einer "Selbstreinigung" vor. Dazu gehören etwa Austausch des verantwortlichen Personals oder die Einführung von Schutzmaßnahmen gegen Korruption.

Doch es gibt auch Kritiker, die das Gesetz ablehnen. Christian Graf, Leiter der Rechtsabteilung der Handelskammer, bezeichnet es als "Alibi-Politik". Mit diesem Gesetz werde niemand abgeschreckt, korrupt zu arbeiten. "Der bürokratische Aufwand ist hoch", sagt Graf. Stattdessen sollte das Dezernat interne Ermittlungen unterstützt werden, welche sich ohnehin mit Korruption beschäftigen. "Außerdem besteht die Gefahr, dass die Existenz von Unternehmen durch Verfehlungen einzelner Mitarbeiter gefährdet wird." Dem widerspricht Dressel. "Wenn der Pförtner Mist baut, führt das nicht dazu, dass das Unternehmen ins Korruptionsregister aufgenommen wird. Das geschieht erst dann, wenn ein Chef eine Verfehlung anordnet, selbst begeht oder sie nicht verhindert."